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Hintergrund

Drei neue Staatsverträge auf dem Prüfstand

Der Medienausschuss des Landtags Rheinland-Pfalz wurde über drei neue Staatsverträge unterrichtet, die zentrale Weichen für die Zukunft des Rundfunks und der Medienordnung in Deutschland stellen. Diese betreffen die Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Neuregelung der Rundfunkfinanzierung sowie Anpassungen im Medienrecht zum Jugendmedienschutz. Wir Freie Demokraten begrüßen die Reformen als Schritte in die richtige Richtung, setzen uns aber weiterhin für tiefgreifendere Veränderungen ein.

 

Warum wird in Deutschland Medienpolitik über Staatsverträge geregelt?

Die Medienlandschaft in Deutschland ist föderal organisiert. Der Bund hat nur begrenzte Kompetenzen im Bereich der Medienregulierung, während die Verantwortung hauptsächlich bei den Bundesländern liegt. Um eine einheitliche Regelung für Rundfunk und digitale Medien sicherzustellen, schließen die 16 Bundesländer gemeinsame Staatsverträge ab. Diese Verträge legen unter anderem fest, wie der öffentlich-rechtliche Rundfunk finanziert wird, welche Aufgaben er erfüllt und welche rechtlichen Rahmenbedingungen für private Medienanbieter gelten. Staatsverträge müssen von allen Ländern unterzeichnet und anschließend in den jeweiligen Landesparlamenten ratifiziert werden. Erst danach treten sie in Kraft.

 

Welche Neuerungen bringen die drei Staatsverträge mit sich?

1. Reformstaatsvertrag: Effizientere Strukturen für den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk (Link)

Mit dem Reformstaatsvertrag soll der öffentlich-rechtliche Rundfunk schlanker, transparenter und digitaler werden. Konkret sieht der Entwurf vor:

  • Eine stärkere Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio, um Doppelstrukturen abzubauen und Kosten zu senken.
  • Klare Regeln für Haushaltsführung und Compliance, um den effizienten Einsatz der Rundfunkbeiträge sicherzustellen.
  • Eine gezieltere Ausrichtung des Programms auf Informations-, Bildungs- und Kulturangebote, insbesondere im digitalen Bereich.

2. Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag: Stabiler Rundfunkbeitrag mit neuem Festsetzungsverfahren (Link)

Die Länder haben sich darauf verständigt, das Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags zu reformieren. Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Rundfunkbeitrag bleibt stabil – es gibt keine automatische Erhöhung.
  • Die Empfehlung der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) wird automatisch umgesetzt, sofern die empfohlene Anpassung unter einer bestimmten Schwelle bleibt.
  • Landtage können durch ein Quorum von Bundesländern Widerspruch einlegen, wenn sie die vorgeschlagene Beitragserhöhung nicht mittragen.

3. Medienänderungsstaatsvertrag: Stärkerer Schutz für Kinder und Jugendliche im digitalen Raum (Link)

  • Eltern sollen leichter Jugendschutz-Einstellungen auf Geräten vornehmen können.
  • Klare Alterskennzeichnungen und Jugendschutzvorrichtungen für Apps und Online-Plattformen werden verpflichtend.
  • Landesmedienanstalten erhalten mehr Durchsetzungsrechte, um gegen Verstöße von ausländischen Anbietern vorzugehen.

 

Wie geht es jetzt mit den Staatsverträgen weiter?

Die neuen Regelungen sind noch nicht in Kraft. Nach der Unterrichtung der Medienausschüsse folgt nun die parlamentarische Beratung in den Landesparlamenten. Erst wenn alle 16 Länder die Staatsverträge ratifizieren, können sie in Kraft treten. Die Unterzeichnung durch die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten ist für den 12. März 2025 vorgesehen, die Umsetzung soll dann bis zum 1. Dezember 2025 abgeschlossen sein.

 

Was ist uns Freien Demokraten wichtig?

Wir Freie Demokraten setzen uns für eine moderne, transparente und effiziente Medienordnung ein. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat eine wichtige Aufgabe für Demokratie, Kultur und Bildung – doch er muss sich reformieren, um diesen Auftrag zeitgemäß zu erfüllen.

Unsere zentralen Anliegen:

Effizienz und Transparenz: Die Rundfunkanstalten müssen sparsamer wirtschaften, Doppelstrukturen abbauen und mehr Zusammenarbeit zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio erreichen.
Digitalisierung stärken: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll verstärkt digitale Angebote schaffen, die sich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientieren.
Beitragsstabilität: Es darf nicht zu einer automatischen Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommen – der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss mit den vorhandenen Mitteln wirtschaften.
Jugendschutz und Meinungsvielfalt: Die Medienordnung muss Kinder und Jugendliche effektiver schützen und gleichzeitig eine vielfältige und freie Medienlandschaft sicherstellen.

Wir Freie Demokraten werden uns in den kommenden Beratungen weiter für ein modernes Mediensystem einsetzen, das Innovation fördert, den Beitragszahlern gegenüber transparent ist und für alle Bürgerinnen und Bürger einen echten Mehrwert bietet.