Kommunale Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das Landesgesetz zur Ausführung des Wärmeplanungsgesetzes (AGWPG). Wir wollen erklären, warum das Gesetz notwendig ist und welche Auswirkungen es auf Kommunen, Bürgerinnen und Bürger hat.
Warum ist das Gesetz zur Wärmeplanung notwendig?
Wie wir in Rheinland-Pfalz künftig heizen, ist eine zentrale Frage für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und bezahlbares Wohnen. Der Wärmesektor verursacht einen großen Teil der Treibhausgasemissionen – hier besteht enormes Potenzial für mehr Klimaschutz durch moderne, effiziente und nachhaltige Lösungen. Gleichzeitig wollen wir die Menschen, Kommunen und Unternehmen nicht überfordern. Das neue Landesgesetz zur kommunalen Wärmeplanung sorgt dafür, dass alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz einen klaren Plan entwickeln, wie die Wärmeversorgung vor Ort künftig gestaltet werden kann. Viele Kommunen haben hiermit sogar bereits begonnen. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Energieversorger erhalten damit endlich Klarheit, ob und wo z. B. der Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll und möglich ist – oder ob andere Lösungen besser passen. Wir wollen beste, passgenaue Lösungen vor Ort - und zwar frei von Ideologie.
Was regelt das Gesetz für die Kommunen konkret?
Das Gesetz verpflichtet alle kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden in Rheinland-Pfalz zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplans. Diese Aufgabe ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung – das heißt: Vor Ort wird entschieden, was vor Ort am besten funktioniert. Dabei haben die Kommunen viele Gestaltungsmöglichkeiten, z. B. durch ein vereinfachtes Verfahren oder durch Zusammenarbeit mit benachbarten Gemeinden („Konvoi-Lösungen“).
Der Wärmeplan selbst enthält z. B. eine Analyse der heutigen Versorgung, mögliche Potenziale (z. B. Abwärme, erneuerbare Energien), Szenarien für eine klimafreundliche Zukunft und konkrete Vorschläge zur Umsetzung – etwa für Wärmenetze oder andere Infrastrukturprojekte.
Welche Schritte müssen die Kommunen jetzt gehen?
Die Erstellung eines Wärmeplans ist ein mehrstufiger Prozess. Bis spätestens Mitte 2026 (bei größeren Kommunen) bzw. 2028 (bei kleineren Kommunen) müssen alle Pläne fertig sein. Die Kommunen beginnen nun mit der Datenerhebung, einer umfassenden Analyse und der Einbindung der Öffentlichkeit – etwa durch Workshops, Bürgerbeteiligung und Gespräche mit Energieversorgern. Wichtig: Der Wärmeplan ist kein Bauplan, sondern ein strategisches Instrument – er zeigt Möglichkeiten auf, ohne dabei auf eine bestimmte Lösung festzulegen.
Um die Kommunen zu unterstützen, stellt das Land Rheinland-Pfalz finanzielle Mittel zur Verfügung – etwa für den Aufbau von Fachwissen, für Gutachten und Beteiligungsverfahren.
Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?
Für Sie als Bürgerin oder Bürger bedeutet das vor allem mehr Transparenz und bessere Planungssicherheit. Wenn Sie zum Beispiel Ihr Haus modernisieren oder die Heizung austauschen wollen, können Sie künftig auf Informationen der Kommune zurückgreifen, welche Wärmeversorgung langfristig vor Ort angeboten wird – etwa ob ein Anschluss an ein Wärmenetz sinnvoll ist oder welche Lösung besser passt.
Zugleich sorgt das Gesetz dafür, dass alle Gemeinden einen fairen und individuellen Weg in Richtung klimafreundliche Wärmeversorgung gehen können – mit Blick auf lokale Gegebenheiten, Wirtschaftlichkeit und soziale Verträglichkeit.
Unser Ziel: Nachhaltige Wärmeversorgung mit Freiheit und Verantwortung
Als Freie Demokraten im Landtag Rheinland-Pfalz setzen wir auf Fortschritt durch Innovation, Entscheidungsfreiheit vor Ort und faire Rahmenbedingungen. Wir haben dieses Gesetz auf den Weg gebracht, damit die Wärmewende nicht mit Vorschriften von oben, sondern mit Lösungen von unten gelingt – bürgernah, kostenbewusst und zukunftsfest. Denn: Klimaschutz funktioniert am besten mit Technologieoffenheit, Pragmatismus – und Vertrauen in die Kompetenz unserer Städte und Gemeinden.