Frau nach Fehlgeburt mit traurigem Blick und Kuscheltier in der Hand
Hintergrund

Ein Fortschritt im Mutterschutz

Mehr Schutz für Frauen nach einer Fehlgeburt

In Deutschland erleben viele Frauen eine Fehlgeburt – ein belastendes Ereignis mit physischen und psychischen Auswirkungen. Bisher hatten Frauen nach einer Fehlgeburt kaum Anspruch auf Mutterschutz. Das ändert sich nun: Der Bundestag hat beschlossen, den Mutterschutz auszuweiten und betroffenen Frauen mehr Zeit zur Erholung zu geben. Diese wichtige Neuregelung wird auch im Ausschuss für Gleichstellung und Frauen im Landtag Rheinland-Pfalz behandelt.

 

Welche Regelungen gab es bisher?

Bisher wurde Mutterschutz nur gewährt, wenn eine „Entbindung“ im rechtlichen Sinne vorlag – das bedeutete entweder eine Lebend- oder eine Totgeburt. Eine Fehlgeburt, also der Verlust eines Kindes mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm oder vor der 24. Schwangerschaftswoche, fiel nicht darunter. Die Folge: Frauen hatten nach einer Fehlgeburt keinen gesetzlichen Mutterschutz, sondern mussten – falls nötig – eine Krankschreibung durch ihre Ärztin oder ihren Arzt beantragen. Lediglich ein Kündigungsschutz für vier Monate nach einer Fehlgeburt bestand nach der 12. Schwangerschaftswoche.

 

Was ändert sich mit der neuen Regelung?

Ab dem 1. Juni 2025 wird Mutterschutz auch für Frauen gelten, die eine Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche erlitten haben. Die Schutzfristen sind dabei gestaffelt:

  • Zwei Wochen Mutterschutz ab der 13. Schwangerschaftswoche
  • Sechs Wochen Mutterschutz ab der 17. Schwangerschaftswoche
  • Acht Wochen Mutterschutz ab der 20. Schwangerschaftswoche

Frauen müssen sich nicht mehr aktiv krankschreiben lassen, sondern haben automatisch Anspruch auf diesen Schutz – es sei denn, sie entscheiden sich ausdrücklich für eine frühere Rückkehr an den Arbeitsplatz. Arbeitgebende erhalten die mutterschutzrechtlichen Leistungen weiterhin im Rahmen des bestehenden Umlageverfahrens.

 

Wie bewerten wir Freie Demokraten die neue Regelung?

Als Freie Demokraten setzen wir uns für mehr Selbstbestimmung und soziale Absicherung in schwierigen Lebenslagen ein. Deshalb begrüßen wir diese Reform ausdrücklich. Frauen, die eine Fehlgeburt erleben, sind körperlich und emotional stark belastet. Ihnen einen rechtlichen Schutzraum zur Erholung zu bieten, ist ein wichtiger Schritt zu mehr Gerechtigkeit und Fürsorge.

Die FDP-Bundestagsfraktion hat sich aktiv für diese Modernisierung des Mutterschutzgesetzes eingesetzt und dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Besonders wichtig ist die neue Möglichkeit zur Selbstbestimmung: Frauen können selbst entscheiden, ob sie die vollen Schutzfristen in Anspruch nehmen oder früher wieder arbeiten möchten.

Welche weiteren Überlegungen gibt es?

Die Reform ist ein großer Fortschritt, aber sie wirft auch weitergehende Fragen auf. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob ein freiwilliger Mutterschutz für Selbstständige sinnvoll wäre, um allen Frauen in dieser Situation die gleichen Schutzmöglichkeiten zu eröffnen. Auch eine bessere Unterstützung und Beratung für betroffene Frauen könnte ein weiterer wichtiger Baustein sein.