Symbolbild: Häuser und Bäume stehen auf Geldscheinen
Hintergrund

Mehr Gerechtigkeit und kommunale Selbstbestimmung

Das neue Grundsteuerhebesatzgesetz

Mit dem Grundsteuerhebesatzgesetz stärkt Rheinland-Pfalz die kommunale Selbstverwaltung und ermöglicht es den Gemeinden, die Grundsteuer gerecht, flexibel und an die lokalen Bedürfnisse angepasst zu gestalten.

 

Warum ist das Gesetz notwendig?

Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2018 die bisherigen Bewertungsgrundlagen der Grundsteuer für verfassungswidrig. Die Reform, die ab 2025 greift, führt durch aktualisierte Bewertungsmaßstäbe in vielen Gemeinden zu veränderten Belastungen verschiedener Grundstücksarten, insbesondere zwischen Wohn- und Gewerbegrundstücken (steuerlich Nichtwohngrundstücke). Diese VeränderungenBelastungsverschiebungen führen in einigen Gemeinden zu einer spürbaren Verschiebung der SteuerlastUngleichverteilung, die mit den neuen Steuerinstrumenten ausgeglichen werden kann. Um diese Unterschiede auszugleichen und auf lokale Gegebenheiten einzugehen, schafft das Gesetz neue Optionen für die kommunale Steuerpolitik.

 

Was regelt das Gesetz?

Das Grundsteuerhebesatzgesetz gibt den Gemeinden die Möglichkeit, die Hebesätze der Grundsteuer nach drei Grundstückskategorien zu differenzieren:

  1. Unbebaute Grundstücke, z. B. Bauland.
  2. Wohngrundstücke, wie Einfamilienhäuser oder Mietwohnungen.
  3. Nichtwohngrundstücke, etwa Gewerbe- oder gemischt genutzte Grundstücke.

Diese Differenzierung bleibt optional. Gemeinden können weiterhin einen einheitlichen Hebesatz festlegen, haben aber die Chance, durch unterschiedliche Hebesätze Belastungen gerechter zu verteilen oder spezifische kommunalpolitische Ziele zu verfolgen, etwa die Förderung von Wohnraum. Differenzierte Hebesätze müssen gut begründet und in der jeweiligen Gemeindesatzung nachvollziehbar dargelegt werden, um Transparenz und Gerechtigkeit zu gewährleisten.

 

Ein Gewinn für Bürgerinnen und Bürger

Das Grundsteuerhebesatzgesetz schafft mehr Gerechtigkeit und gibt den Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum. Mit diesem Instrument können sie passgenau auf lokale Herausforderungen reagieren und die finanziellen Belastungen für Grundstückseigentümer und Mieter fair verteilen. Es stärkt die kommunale Selbstverwaltung und die Eigenverantwortung der Gemeinden – ein wichtiger Schritt für die Entwicklung von Rheinland-Pfalz. Es stärkt nicht nur die Gemeinden, sondern auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in eine gerechte und auf lokale Bedürfnisse abgestimmte Steuerpolitik.

 

Was bringt das Gesetz den Gemeinden?

Das Gesetz stärkt die kommunale Selbstverwaltung, indem es den Gemeinden ein neues Werkzeug an die Hand gibt, ihre Finanzen eigenständig und bedarfsgerecht zu gestalten. Konkret bedeutet dies:

  • Flexibilität bei der Steuerpolitik:
    Gemeinden können Belastungen besser steuern und an lokale Bedürfnisse anpassen.
  • Förderung von kommunalen Zielen:
    Differenzierte Hebesätze erlauben es, gezielte Anreize zu setzen, etwa für die Baulandmobilisierung oder die Entlastung von Wohnraum.
  • Gerechtigkeit:
    Belastungsverschiebungen, die durch die Grundsteuerreform entstanden sind, können aktiv ausgeglichen werden.

Die Gemeinden können eigenverantwortlich entscheiden, wie sie das Instrument nutzen, und bleiben so unabhängig in ihrer Steuerpolitik.

 

Wie geht es jetzt weiter?

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wird in der Landtagssitzung im Dezember vorgestellt. Anschließend folgt die Beratung in den Fachausschüssen, bevor der Entwurf (ggf. mit Anpassungen) zur finalen Abstimmung ins Plenum zurückkehrt.