Symbolbild: Justizbeamter
Hintergrund

Neue Strafverfolgungsstatistik veröffentlicht

Das Ministerium der Justiz hat die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2023 veröffentlicht. Wir haben die zentralen Erkenntnisse daraus aufbereitet. Weitere Informationen und Materialien finden Sie hier.

 

Was ist die Strafverfolgungsstatistik?

Die Strafverfolgungsstatistik ist eine Erhebung, die alle rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren vor den Gerichten in Rheinland-Pfalz erfasst. Diese Statistik bietet einen detaillierten Einblick in die Entscheidungen der Justiz und zeigt auf, wie viele Personen tatsächlich verurteilt worden sind.

 

Worin unterscheidet sich die Strafverfolgungsstatistik von der Polizeilichen Kriminalstatistik?

Während die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) eine umfassende Sammlung aller bei der Polizei angezeigten oder von ihr ermittelten Straftaten darstellt, beschränkt sich die Strafverfolgungsstatistik auf Fälle, in denen es tatsächlich zu einer rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte gekommen ist. 

 

Welche grundlegenden Erkenntnisse liefert die Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2023?

Im Jahr 2023 zeigt sich, dass in Rheinland-Pfalz insgesamt 30.129 Personen verurteilt wurden, was einen leichten Anstieg um etwa 0,9 Prozent im Vergleich zu 2022 bedeutet. Besonders auffällig ist der Anstieg der Verurteilungen von Jugendlichen, die im Vergleich zum Vorjahr um rund 25 Prozent gestiegen sind. Dieser Anstieg markiert das Ende eines seit 2008 anhaltenden Trends sinkender Verurteilungszahlen in dieser Altersgruppe. Auch bei Gewaltdelikten, insbesondere Körperverletzungs- und Raubdelikten, gab es eine Zunahme der Verurteilungen.

 

Welche statistischen Unterschiede ergeben sich im Vergleich zum Vorjahr 2022?

Im Vergleich zum Jahr 2022 zeigen sich in der Strafverfolgungsstatistik für 2023 mehrere wichtige Veränderungen:

  • Verurteilungen Jugendlicher: Die Zahl der verurteilten Jugendlichen stieg um etwa 25 Prozent, was das Ende eines langjährigen Rückgangs markiert.
  • Verurteilungen wegen Gewaltdelikten: Hier ist ein Anstieg der Verurteilungen um mehr als 22 Prozent zu verzeichnen. Trotz dieses Anstiegs bleibt die Zahl der Verurteilungen wegen Gewaltdelikten im historischen Vergleich niedrig.
  • Verurteilungen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Die Verurteilungen in diesem Bereich nahmen um etwa 15 Prozent zu, was einen seit 2015 andauernden Aufwärtstrend fortsetzt. Ein Teil der Erklärung dürfte sein, dass diese Taten immer häufiger zur Anzeige gebracht werden und damit besser verfolgt werden können.
  • Verurteilungen wegen rechtsextremistischen Straftaten: Auffällig ist der Anstieg der Verurteilungen wegen Taten nach §§ 86, 86a StGB (Verbreitung von Propagandamitteln bzw. Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) um etwa 47 Prozent; allerdings waren die Zahlen für die Jahre 2018 bis 2022 vergleichsweise gering. Auch die Verurteilungen wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB nahmen um knapp 13 Prozent zu, wobei sich hier ein tendenziell zunehmender Trend fortsetzt.

 

Welche bedeutet die Strafverfolgungsstatistik für unsere parlamentarische Arbeit?

Wir Freie Demokraten stehen für einen starken Rechtsstaat. Und deshalb setzen wir unseren Kurs zur Stärkung unserer Justiz und der inneren Sicherheit unseres Landes fort. Gemeinsam mit Justizminister Herbert Mertin haben wir die rheinland-pfälzische Justiz in der Personalstärke und Ausstattung massiv verbessert. Allein in der vergangenen Wahlperiode haben wir über 100 neue Stellen für Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte geschaffen. Darüber hinaus haben wir die politischen Weichen gestellt, dass in diesem Jahr erstmals über 10.000 Polizistinnen und Polizisten Rheinland-Pfalz im Dienst stehen. Neuen Herausforderungen für die innere Sicherheit begegnen wir mit modernen gesetzlichen Grundlagen, damit die Strafverfolgungsbehörden erfolgreich ermitteln und unsere Justiz in richterlicher Unabhängigkeit Recht und Gesetz durchsetzen können. Die statistischen Veränderungen bei den Verurteilungen im Vergleich zum Vorjahr behalten wir im Blick und prüfen sie darauf, ob zusätzliche Maßnahmen in der Gewaltprävention notwendig sind.