Wir Freie Demokraten wollen einen modernen, effizienten und hochwertigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk (ÖRR). Er übernimmt für unser Land eine demokratiesichernde Funktion. Doch das Vertrauen in ihn nimmt ab. Die Bevölkerung sieht Reformbedarf. Deshalb hat die Rundfunkkommission der Länder einen sogenannten Zukunftsrat eingesetzt. Er hat zu Beginn des Jahres Empfehlungen für eine Reform des ÖRR vorgelegt. Auf unseren Antrag hat der Medienausschuss des Landtags dazu Experten angehört. Die Ergebnisse haben wir jetzt breit diskutiert. Sie sind eine Chance zur Reform des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks!
Welche Empfehlungen hat der Zukunftsrat gegeben?
Konkrete Vorschläge macht der Zukunftsrat in den Bereichen Organisation, Führungskultur und zur Finanzierung. Zu den zentralen Empfehlungen zählt die Reform des Angebotsauftrags, der von den 16 Ländern über die Staatsverträge an den ÖRR erfolgt. Der Auftrag soll geschärft werden, Menschen stärker zusammenbringen, sich stärker an nicht-deutsche Staatsangehörige richten und die digitalen Räume fernab des linearen Programms, dem klassischen Fernsehen, bespielen. Der Zukunftsrat will den ÖRR eigenständiger, unabhängiger und ausgewogener machen sowie das interne Management verbessern.
Zudem sollen neue Aufsichtsgremien die Erfüllung des Auftrags überwachen, eine eigene ARD-Anstalt gegründet und die Landesrundfunkanstalten regionaler ausgerichtet werden. Eine zu gründende Gesellschaft soll den ÖRR als Ganzes und mit einer gemeinsamen technologischen Plattform digital aufstellen. Zur Rundfunkfinanzierung schlägt das Gremium vor, den Bedarf der Anstalten nach der Auftragserfüllung zu überprüfen und den Beitrag zu indexieren. Das bedeutet, er soll an eine Größe wie etwa den Verbraucherpreisindex (die Inflationsrate) gekoppelt werden und automatisch steigen.
Wie haben sich die Experten dazu geäußert?
Grundsätzlich waren die vom Medienausschuss benannten Experten für die weitreichenden Impulse des Zukunftsrates dankbar. Er hat sich nicht allein darauf konzentriert, wie der ÖRR geschrumpft werden soll oder der Rundfunkbeitrag gesenkt werden kann, sondern eine zukunftsweisende Idee für dessen gesellschaftliche Funktion entwickelt. Und das findet bei den Journalisten, Medienwissenschaftlern und Juristen, die ihre Expertise im Ausschuss eingebracht haben, Anerkennung. Die konkreten dafür hinreichenden Reformvorschläge sind kritisch beleuchtet und kontrovers diskutiert worden. Der von uns benannte Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR a.D., betont in seiner Stellungnahme: "Im Detail würde es lohnen, die einzelnen Reformvorschläge (...) nochmals auf „unerwünschte Nebenwirkungen“ hin abzuklopfen und Alternativen zu prüfen." Seine Ausführungen in Gänze finden Sie hier.
Welches Fazit ziehen wir Freie Demokraten zu den Vorschlägen?
Grundlegend wichtig ist für uns Freie Demokraten, dass Medienpolitik Ländersache bleibt. Die Lehre aus der Zeit des NS-Terrors ist, dass es keine zentrale Institution geben darf, die mit einem Federstrich die Oberhand über den Rundfunk gewinnt. Deswegen sollen die Länder auch weiterhin die Verantwortung tragen und im breiten demokratischen Konsens über die Zukunft des ÖRR bestimmen - auch wenn es Modernisierung schwerfälliger macht. Dass ARD, ZDF und DRadio in einer gemeinamen Initiative ihre Technologien für digitalen Plattformen und Streaming vereinheitlichen und betreiben wollen, ist ein großer Fortschritt. Das Digitalisierungspotenzial sollte ausgeschöpft werden. Diese Synergieeffekte wollen wir in weiteren Bereichen nutzen. Ob es dazu eine neue ARD-Anstalt braucht, ist für uns bisher noch fraglich. Den Auftrag und die Struktur des ÖRR wollen wir so gestalten, dass er wieder gesamtgesellschaftlich wirkt und über moderne Sendekonzepte in allen Altersgruppen und gesellschaftlichen Milieus Akzeptanz findet. Die Höhe des Rundfunkbeitrags ist keine politische Diskussion, sondern Ergebnis dessen, welchen rechtlichen Rahmen Politik dem ÖRR gibt. Einer Indexierung des Rundfunkbeitrags, also dessen automatischer Anpassung über eine Größe wie der Inflationsrate, stehen wir äußerst kritisch gegenüber.
Wie geht es jetzt weiter?
Bis zum Herbst 2024 wird nun in der Rundfunkkommission der Länder über einen neuen Staatsvertrag diskutiert, der den ÖRR in seinem Auftrag und seiner Struktur reformieren soll. Ist dieser von allen Regierungschefinnen und -chefs unterzeichnet, muss er von den 16 Landesparlamenten abgesegnet werden und entfaltet seine Wirkung.