Symbolbild: Gespräch eines Kindes mit einer Therapeutin
Hintergrund

Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe verfestigt

Gesetzentwurf zur Verfestigung der Aufgaben der Bürgerbeauftragten erstmals im Landtag beraten

Bereits seit dem 1. Mai 2017 ist die Ombudsstelle Kinder- und Jugendhilfe in Rheinland-Pfalz bei der Bürgerbeauftragten bzw. dem Bürgerbeauftragten angesiedelt, nun soll dies rechtssicher gesetzlich verfestigt werden.

 

Wer ist die Bürgerbeauftragte, und was sind ihre Aufgaben?

Die Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, derzeit Barbara Schleicher-Rothmund, ist eine unabhängige Instanz, die Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartnerin für Anliegen und Probleme mit der öffentlichen Verwaltung zur Seite steht. Ihre Arbeit umfasst die Beratung und Unterstützung in Verwaltungsfragen sowie den Schutz der Bürgerrechte. Darüber hinaus ist bei ihr eine spezielle Ombudsstelle für die Kinder- und Jugendhilfe eingerichtet. Seit 2017 bietet diese Anlaufstelle speziell Kindern, Jugendlichen und ihren Familien Hilfe bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe und setzt sich für eine faire Klärung ihrer Anliegen ein.

 

Warum ist eine Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten notwendig?

Nach dem Bundesgesetz (§9a SGB VIII) sind die Länder verpflichtet, Ombudsstellen einzurichten, die sich auf die Kinder- und Jugendhilfe konzentrieren. Die bereits bestehende Ombudsstelle bei der Bürgerbeauftragten hat sich als wichtige Unterstützung für junge Menschen und Familien in Rheinland-Pfalz etabliert. Um diese Arbeit langfristig sicherzustellen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, soll die Ombudsstelle nun verbindlich im Landesgesetz verankert werden.

 

Welches Ziel hat das Gesetz, und wie soll es konkret erreicht werden?

Das neue Gesetz soll die Unabhängigkeit und Kompetenz der Ombudsstelle sichern, sodass sie dauerhaft als leicht zugängliche und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche in Rheinland-Pfalz dienen kann. Auch eine engere Zusammenarbeit mit regionalen Ombudsstellen ist vorgesehen, um eine vernetzte und effiziente Unterstützung zu gewährleisten. Konkret wird die Ombudsstelle gesetzlich festgeschrieben und verpflichtet, regelmäßig über ihre Tätigkeit an den Landtag zu berichten.

Wir Freie Demokraten unterstützen diese gesetzliche Verankerung der Ombudsstelle, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen in Rheinland-Pfalz nachhaltig zu stärken. Der Gesetzentwurf wird nun im zuständigen Fachausschuss weiter beraten und anschließend zur abschließenden Entscheidung in die Plenarsitzung des Landtags eingebracht.