Thomas Roth: Kommunalpolitiker müssen besser vor Bedrohungen geschützt werden
Zur Ankündigung der Bundesjustizministerin Christine Lambrecht ehrenamtliche und kommunalpolitisch aktive Politikerinnen und Politiker durch eine Änderung des Strafgesetzbuches besser vor Bedrohungen schützen zu wollen, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:
„Die zunehmende Zahl der Bedrohungen gegen Menschen, die sich politisch engagieren, ist besorgniserregend. Vor allem ehrenamtlich und kommunalpolitisch engagierte Politikerinnen und Politiker werden vermehrt Zielscheibe von Anfeindungen und verbalen Übergriffen. Der Demokratie in unserem Land fügt es großen Schaden zu, wenn sich diejenigen, die sich vor Ort in den Städten und Kommunen für das Gemeinwesen engagieren, nicht mehr sicher fühlen können. Wir Freie Demokraten werden diesem Treiben nicht tatenlos zusehen.
Die FDP-Fraktion begrüßt es, dass die Bundesregierung jetzt einer Bundesratsinitiative aus Rheinland-Pfalz folgen will und eine Gesetzesänderung zur Verbesserung des Schutzes von kommunalpolitisch engagierten Menschen auf dem Weg bringen möchte.
Bereits im September hat der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin einen entsprechenden Antrag zur Ergänzung des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches in den Bundesrat eingebracht. Mit der Ergänzung des Paragraphen sollen zukünftig auch kommunalpolitisch aktive Menschen vor üblen Nachreden und Bedrohungen, vor allem im Internet, geschützt werden. Da diese Personen bislang nicht unter den Schutz des Paragraphen 188 stehen, ist diese Erweiterung dringend geboten.“