Cornelia Willius-Senzer zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts über Intersexualität
Das Bundesverfassungsgericht hat am vergangenen Mittwoch, den 8. November 2017, entschieden, dass es ein drittes Geschlecht geben muss. Dazu sagt die Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:
„Wir Freie Demokraten begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassunsgerichts ausdrücklich. Mit diesem Urteil erkennen wir an, dass es eine Realität fernab vom binären Geschlechtersystem gibt. Jährlich werden tausende Menschen in Deutschland geboren, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzuordnen sind.
Viele Kinder mit Variationen der Geschlechtsmerkmale müssen sich deshalb medizinisch nicht notwendigen Operationen unterziehen, damit eine Zuordnung möglich ist. Mögliche negative Folgen physischer und psychischer Art tragen diese Menschen ein Leben lang mit sich.
Der Gesetzgeber hat nun bis Ende des nächsten Jahres eine Neuregelung zu schaffen, die dringend notwendig war, um für intersexuelle Menschen einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der sie gesetzlich anerkennt. Gleichwohl ist das Urteil aber auch Grundlage für eine gesellschaftliche Debatte, die sich um Werte wie Toleranz, Respekt und Anerkennung drehen muss.“