Cornelia Willius-Senzer zur Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Grundsteuer
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 10. April 2018, die bestehende Regelung zur Erhebung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Dazu sagt die haushaltspolitische Sprecherin und Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:
„Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Folge der Schlafwagenpolitik der letzten Großen Koalition. Die verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Erhebung der Grundsteuer sind seit vielen Jahren bekannt. Unzählige Bund-Länder-Gespräche zu verschiedensten Modellen wurden geführt. Dennoch ist es der letzten Bundesregierung nicht gelungen, die dringend notwendige Reform der Grundsteuer auf den Weg zu bringen.
Jetzt ist Gefahr im Verzug. Wird die Neuregelung nicht bis zum Jahr 2019 umgesetzt, droht den Kommunen ein massiver Einbruch ihrer Einnahmen. Die Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der rheinland-pfälzischen Kommunen.
Wir Freie Demokraten legen besonderen Wert darauf, dass die Grundsteuerreform aufkommensneutral und für Verwaltung sowie Grundstückseigentümer möglichst einfach und transparent gestaltet wird.“