Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat heute, am 4. November 2020, den Ausschluss der Abgeordneten Helga Lerch aus der FDP-Landtagsfraktion für rechtens erklärt. Dazu sagt die Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:
„Mit seinem Urteil hat der Verfassungsgerichtshof klargestellt, dass der Ausschluss der Abgeordneten Lerch formal korrekt und frei von Willkür erfolgte. Die Auffassung des Gerichts bestätigt die Fraktion in ihrem Handeln. Der Fraktionsausschluss ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Mit dem nun vorliegenden Urteil schließt sich das Kapitel Lerch für die Fraktion.“
Hintergrund:
Die rheinland-pfälzische FDP-Landtagsfraktion hat die Abgeordnete Helga Lerch am 20. Februar 2020 wegen eines dauerhaft geschädigten Vertrauensverhältnisses ausgeschlossen. Gegen den Ausschluss hat die Abgeordnete im Juli 2020 Klage beim Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz eingereicht.