Thomas Roth: Regierungskoalition hat die Interessen der Gemeinden im Blick
Der rheinland-pfälzische Verkehrsminister Dr. Volker Wissing hat heute, am 15. August 2017, dem Kabinett einen Entwurf zur Änderung des Landesstraßengesetzes vorgelegt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:
„Mit den Änderungen des Landesstraßengesetzes schafft die Landesregierung eine weitreichende Lösung im Interesse vieler Kommunen im Land. So werden durch die nun vorliegenden Rahmenbedingungen die Gemeinden künftig beim Bau und Erhalt von Straßen entlastet. Viele Gemeinden oder Ortsteile haben bisher nicht die finanziellen Möglichkeiten, die steigenden Straßenbaulasten zu tragen. In einigen Gemeinden ist die Haushaltssituation nach wie vor äußerst angespannt. Die Reform des Landesstraßengesetzes leistet einen wichtigen Beitrag, diese angespannte Lage zu entlasten.
Mit der Reform des Landesstraßengesetzes wird ebenfalls verhindert, dass viele Kreis- zu Gemeindestraßen abgestuft werden. Diese Abstufungen hätten vor allem weitere finanzielle Belastungen für die betroffenen Gemeinden zur Folge gehabt.
Das Handeln der Regierung hat nach wie vor die berechtigten Interessen der Gemeinden im Blick und hat mit dem neuen Landesstraßengesetz ein vorausschauendes Regelwerk auf den Weg gebracht.“