Thomas Roth zum neuen Telemediengesetz
Der Bundesrat hat heute, am 2. Juni 2017, Änderungen des Telemediengesetzes beschlossen. Dabei wurde unter anderem die Störerhaftung aufgehoben. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:
„Der Wegfall der Störerhaftung war längst überfällig. Diese hat lange Zeit bei Anbietern von WLAN-Netzwerken für eine erhebliche Rechtsunsicherheit gesorgt. Dass diese nun beseitigt ist, ist eine große Chance, den dringend benötigten Ausbau der Digitalisierung noch schneller voranzutreiben.
Die Regierungskoalition hat es sich zum Ziel gesetzt, die Verfügbarkeit von freiem WLAN in öffentlichen Gebäuden und Räumen sowie im öffentlichen Nahverkehr grundlegend zu verbessern. Gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern werden wir nun einen Antrag erarbeiten und in den Landtag einbringen, der konkrete Maßnahmen, Ziele und Zeiträume zur Verbesserung der WLAN-Abdeckung in Rheinland-Pfalz definiert.“