Neufassung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG)
Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat dem Landtag einen Entwurf zur Reform des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) vorgelegt. Dieses Gesetz legt fest, welche Aufgaben und Befugnisse die Polizei und die Ordnungsbehörden haben. Die geplante Neufassung reagiert auf neue rechtliche, technische und gesellschaftliche Herausforderungen und stellt sicher, dass die Bürgerrechte dabei gewahrt bleiben. In der jüngsten Plenarsitzung wurde der Entwurf erstmals beraten.
Warum ist die Reform notwendig?
Die letzte große Überarbeitung des POG liegt vier Jahre zurück. Seither haben sich viele Rahmenbedingungen geändert:
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Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Ein Urteil aus dem Jahr 2022 macht es notwendig, bestimmte Regelungen, insbesondere zu verdeckten Überwachungsmaßnahmen, anzupassen, um den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen.
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Neue Gefahrenlagen: Terrorismus, Cyberkriminalität und zunehmende Gewalt gegen Einsatzkräfte stellen wachsende Herausforderungen dar. Die Polizei braucht neue Werkzeuge, um darauf reagieren zu können.
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Technologische Entwicklungen: Fortschritte bei technischen Hilfsmitteln wie Bodycams oder datenbasierten Analysen bieten neue Möglichkeiten, um Polizei-Einsätze effektiver und sicherer zu machen.
Was regelt das Gesetz und welches Ziel hat es?
Die Reform stärkt die Sicherheitsarbeit und schützt dabei die Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Sie umfasst folgende Kernbereiche:
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Bodycams: Polizistinnen und Polizisten dürfen Bodycams künftig auch in Wohnungen einsetzen, wenn dies in gefährlichen Situationen notwendig ist. Außerdem wird eine sogenannte Prerecording-Funktion eingeführt, mit der auch die Sekunden vor dem eigentlichen Start der Aufnahme gespeichert werden können.
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Elektronische Aufenthaltsüberwachung: Besonders gefährliche Personen können künftig mit einer "elektronischen Fußfessel" überwacht werden. Diese Maßnahme soll das Risiko minimieren, bevor etwas passiert.
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Automatisierte Datenanalyse: Eine neue Plattform ermöglicht es der Polizei, verschiedene Datenquellen effizient zu analysieren, um gefährliche Muster oder Verhaltensweisen frühzeitig zu erkennen. Dabei wird streng auf den Schutz privater Daten geachtet.
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Technologie zur Verkehrsüberwachung: Mit neuer Kameratechnik kann die Polizei Verstöße wie die Nutzung von Handys am Steuer erkennen. Das Ziel ist es, Unfälle durch Ablenkung zu vermeiden.
Die Reform schafft so einen modernen Rechtsrahmen, der die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger verbessert und gleichzeitig Grundrechte schützt.
Warum ist der Entwurf aus Sicht der FDP-Fraktion gelungen?
Wir Freie Demokraten sehen in diesem Gesetzentwurf einen wichtigen Fortschritt, weil er die richtige Balance zwischen Sicherheit und Freiheit wahrt:
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Klarheit und Transparenz: Die neuen Regeln machen deutlich, unter welchen Bedingungen die Polizei eingreifen darf. Sensible Maßnahmen erfordern immer eine richterliche Prüfung.
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Starker Datenschutz: Private Daten, insbesondere aus dem Kernbereich des Privatlebens, werden durch klare Vorgaben geschützt.
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Sicherheit durch Innovation: Neue Technologien dürfen genutzt werden, um Bürgerinnen und Bürger besser zu schützen – aber nur im Rahmen der Grundrechte.
Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf die Kommunen?
Auch für die Kommunen gibt es Neuerungen:
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Bodycams für Ordnungsdienste: Kommunale Vollzugsdienste dürfen künftig Bodycams einsetzen, um ihre Arbeit sicherer zu machen. Dies ist allerdings freiwillig und keine Pflicht.
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Keine neuen Aufgaben: Den Kommunen werden keine zusätzlichen Verpflichtungen auferlegt. Kosten entstehen nur, wenn sie sich entscheiden, neue Technik wie Bodycams einzusetzen.
Wie geht es jetzt weiter?
Die geplante Reform des POG stärkt die Sicherheitsarbeit in Rheinland-Pfalz, ohne die Bürgerrechte zu vernachlässigen. Wir Freie Demokraten setzen uns weiterhin für eine Politik ein, die Freiheit und Sicherheit in Einklang bringt. Der Gesetzentwurf wird jetzt in den zuständigen Fachausschüssen des Landtags beraten. Danach wird er gegebenenfalls mit Änderungen zur Schlussberatung und Abstimmung in den Landtag zurückkehren.
Hier finden Sie den Gesetzentwurf.