Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung führt zu finanzieller Entlastung
Wir Freie Demokraten stehen wie keine zweite politische Kraft für die soziale Marktwirtschaft. Über mehr Freiheit schaffen wir mehr Chancen für die Unternehmen in diesem Land. Auf unseren Antrag hat sich deshalb der Rechtsausschuss des Landtags mit einer gesetzlichen Änderung auf Bundesebene befasst: Die Anhebung der Schwellenwerte bei der Bilanzierung und Rechnungslegung. Klingt technisch, führt aber zu einer enormen Entlastung bei den Unternehmen in Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik. Justizminister Herbert Mertin hat die Änderungen im Ausschuss ausdrücklich begrüßt.
Was sind diese Schwellenwerte?
Unser Handelsbilanzrecht regelt, wie Unternehmen bei der Rechnungslegung, Buchführung oder Bilanzierung im Alltag agieren. Kapitalgesellschaften (zum Beispiel eine GmbH) haben verschiedene gesetzliche Pflichten zur Veröffentlichung ihrer Unternehmensdaten. Wie diese sich konkret gestalten, hängt maßgeblich von der Größe des Unternehmens ab. Vereinfacht gilt: Je größer die Firma an Bilanzsumme, Umsatz oder Mitarbeitenden, desto mehr Pflichten hat sie – und damit auch mehr Bürokratie. Die sogenannten Schwellenwerte entscheiden darüber, in welche „Kategorie“ ein Unternehmen fällt. Sie stellen zum Beispiel die Grenze zwischen einer mittelgroßen und einer kleinen Kapitalgesellschaft dar.
Und was soll da geändert werden?
Diese Schwellenwerte sollen jetzt angehoben werden. Das heißt: Durch die Verschiebung der monetären Grenzen nach oben fallen viele Unternehmen von einer höheren in eine niedrigere „Kategorie“. Sie haben damit einen geringeren Umfang an Pflichten in der Bilanzierung und Rechnungslegung. Kleinere Kapitalgesellschaften haben beispielsweise länger Zeit einen Jahresabschluss zu erstellen und sind nicht mehr verpflichtet einen Lagebericht anzufertigen. Eine mittelgroße Kapitalgesellschaft kann künftig eine verkürzte Gewinn- und Verlustrechnung aufstellen. Kurzum gilt: Weniger Pflichten, mehr Freiheit.
Wozu führen die Änderungen?
In den Unternehmen führt das konkret zu einer Entlastung von Kosten und Bürokratie. Die Bundesregierung schätzt das jährliche Entlastungspotenzial für die Wirtschaft auf rund 650 Millionen Euro. Gut 50.000 Unternehmen könnten von der Anhebung der Schwellenwerte profitieren. Ohne den Einsatz von Steuergeld ist es über eine gesetzliche Regelung also möglich, für Entlastung in den Unternehmen zu sorgen. Die Maßnahmen greifen bereits für das Rechnungsjahr 2023. Das ist eine gute Nachricht für Steuerzahlende und den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz.