Symbolbild: Brand- und Katastrophenschutz
Hintergrund

Effektive Strukturen für den Brand- und Katastrophenschutz

Die Menschen in Rheinland-Pfalz wollen sicher leben. Dazu gehört die Gewissheit, dass Ihnen in Notlagen geholfen wird und die Lage schnell unter Kontrolle ist. Eine Enquete-Kommission, also eine Arbeitsgruppe aus Politik, Wissenschaft und Praxis, hat sich im Landtag Rheinland-Pfalz mit Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge beschäftigt. Denn mit der Flutkatastrophe im Norden von Rheinland-Pfalz, den Auswirkungen des Klimawandels und neuen Risiken wie großen Wald- und Flächenbränden ist Anpassung gefragt.

Deshalb haben wir unsere gesetzlichen Grundlagen und staatlichen Strukturen überprüft. Wir richten nun ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz ein.

 

Welcher Handlungsbedarf besteht im Brand- und Katastrophenschutz?

Das Brand- und Katastrophenschutzsystem in Rheinland-Pfalz muss angesichts neuer Bedrohungen und Krisen, wie der Flutkastrophe im Juli 2021, der Klimakrise und weiteren Risiken, neu ausgerichtet werden. Expertinnen und Experten empfehlen, die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz in einer einzigen Behörde zu bündeln, um effektiver und effizienter auf große und komplexe Katastrophen reagieren zu können. Das ist ein Ergebnis, das die Enquete-Kommission festgehalten hat.

 

Welche Lösung schlägt die Landesregierung vor?

Die Landesregierung plant die Errichtung einer neuen Landesoberbehörde für Brand- und Katastrophenschutz. Diese Behörde soll die bestehenden Strukturen der Feuerwehr- und Katastrophenschutzakademie (LFKA) und des Referats 22 „Brand-, Katastrophen- und Zivilschutz, Rettungsdienst“ der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) integrieren. Das Landesamt wird Aufgaben wie Planung, Beratung, Unterstützung und Weiterbildung übernehmen und ein 24/7-Lagezentrum betreiben. Das Vorhaben wird von allen Fraktionen im Landtag Rheinland-Pfalz unterstützt.

 

Wie wird das Vorhaben finanziert?

Zunächst werden vorhandene finanzielle Ressourcen und Personal aus den aufgelösten Organisationseinheiten zum neuen Landesamt verlagert. Daraus entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten. Für das Haushaltsjahr 2024 sind bereits finanzielle Mittel veranschlagt worden, unter anderem für den laufenden Betrieb des Landesamts und das neue Lagezentrum. Zusätzliche Kosten entstehen durch die neue Verwaltungsspitze des Landesamts und neue Aufgaben. Ein Beispiel dafür ist die Überprüfung der vorzulegenden kommunalen Bedarfs- und Entwicklungspläne sowie Alarm- und Einsatzpläne. Die daraus entstehenden Bedarfe werden im Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigt. Die Landesregierung wird im Haushaltsentwurf höhere Mittel für den Brand- und Katastrophenschutz einstellen.

Den konkreten Gesetzentwurf finden Sie hierf. Auch der SWR berichtet zum Thema.