Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
Der Landtag Rheinland-Pfalz hat am Mittwoch einstimmig die Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes (POG) beschlossen. Mit diesem neuen Gesetz wird die Arbeit der Polizei und Ordnungsbehörden auf eine moderne, rechtssichere Grundlage gestellt. Es sorgt für mehr Sicherheit, indem es klare Regeln für den Einsatz neuer Technologien und effektive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr schafft – unter Wahrung der Grundrechte.
Warum war eine Reform notwendig?
Seit der letzten Änderung des POG im Jahr 2020 haben sich sowohl die technischen Möglichkeiten als auch die gesellschaftlichen Herausforderungen weiterentwickelt. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2022 festgestellt, dass bestimmte Eingriffsbefugnisse in anderen Bundesländern nicht den Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit genügen. Rheinland-Pfalz hat daher sein Gesetz angepasst, um es mit diesen Vorgaben in Einklang zu bringen. Darüber hinaus wurde die Rolle von Bodycams, elektronischer Aufenthaltsüberwachung und modernen Videoüberwachungsmethoden neu bewertet.
Was regelt das neue Gesetz und welches Ziel hat es?
Mit der Novelle des POG werden insbesondere folgende Punkte geregelt:
- Erweiterung des Bodycam-Einsatzes: Die Polizei darf Bodycams künftig nicht nur im öffentlichen Raum, sondern unter strengen Voraussetzungen auch in Wohnungen einsetzen. Dies dient dem Schutz der Einsatzkräfte und der Betroffenen bei gefährlichen Einsätzen, insbesondere bei häuslicher Gewalt. Zudem wird die sogenannte Prerecording-Funktion erlaubt, sodass auch kurz vor der eigentlichen Aufnahme liegende Szenen gespeichert werden können. Zudem können künftig auch kommunale Vollzugsdienste Bodycams tragen.
- Elektronische Aufenthaltsüberwachung ("elektronische Fußfessel") für besonders gefährliche Personen, um schwere Straftaten zu verhindern.
- Bessere Verkehrsüberwachung durch neue Technologien (sog. Moncam) zur Erkennung von Ablenkungen am Steuer, wie der Nutzung von Mobiltelefonen.
- Effektivere Datenanalyse durch die Polizei, um schwere Straftaten frühzeitig zu erkennen und zu verhindern – unter Berücksichtigung strenger Datenschutzvorgaben.
- Neue Befugnisse zur Bekämpfung von Extremismus in der Polizei, indem bei begründetem Verdacht ein Abgleich mit den Daten des Verfassungsschutzes ermöglicht wird.
Welche Änderungen wurden durch die Fraktionen eingebracht?
Auf Initiative der regierungstragenden Fraktionen wurden zusätzliche Anpassungen vorgenommen, um die Effektivität des Gesetzes zu verbessern und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte weiter zu gewährleisten. Dazu gehören:
- Einsatz technischer Mittel gegen unbemannte Fahrzeugsysteme (u.a. Drohnen): Die Polizei erhält neue Befugnisse, um Drohnen oder andere unbemannte Fahrzeugsysteme zu erkennen und bei Gefährdung abzuschalten.
- Zusätzlicher Richtervorbehalt für Aufenthaltsverbote und Kontaktverbote: Diese Maßnahmen müssen nun grundsätzlich von einem Gericht bestätigt werden, um die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
- Transparenz und Evaluierung: Die Landesregierung wird verpflichtet, bis spätestens Ende 2029 einen Bericht über die Auswirkungen der neuen Maßnahmen auf die Grundrechte vorzulegen.
- Diskriminierungsfreier Einsatz von Algorithmen: Die automatisierte Datenanalyse der Polizei darf keine diskriminierenden Algorithmen enthalten oder solche hervorbringen.
Mit der Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes schafft Rheinland-Pfalz einen modernen und rechtssicheren Rahmen für den Schutz der Bevölkerung. Wir Freie Demokraten haben uns dabei für klare, verhältnismäßige und transparente Regelungen eingesetzt, die sowohl die Sicherheit als auch die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger wahren.