Wir Freie Demokraten stehen für einen durchsetzungsstarken Rechtsstaat. Er braucht moderne gesetzliche Grundlagen, damit er gegenüber Straftäterinnen und Straftätern handlungsfähig ist und potenzielle Opfer schützen kann. Deshalb begrüßen wir den Vorstoß von Justizminister Herbert Mertin, das Instrument der Führungsaufsicht zu verbessern.
Wie sieht die aktuelle gesetzliche Regelung aus?
Wenn Straftäterinnen und Straftäter nach Verbüßung ihrer Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen werden, kann ihnen unter bestimmten Voraussetzungen durch Auflagen im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht der Kontakt zu Personen oder zu bestimmten Örtlichkeiten untersagt werden. Ist ein Mann wegen eines Gewaltdelikts gegen seine Frau verurteilt worden, kann angeordnet werden, sich von ihr fernzuhalten. Gleiches kann für einen Sexualstraftäter gelten, der sich nicht mehr in der Nähe von Kindergärten oder Schulen aufhalten darf.
Warum ist eine gesetzliche Änderung notwendig?
Bisher sehen die gesetzlichen Regelungen vor, dass ein Verstoß gegen eben solche Auflagen eine Straftat darstellt und ein Strafverfahren nach sich zieht. Allerdings kann nur unter engen Voraussetzungen Untersuchungshaft angeordnet werden - etwa dann, wenn Verdunkelungsgefahr besteht. Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft nicht vor, können Personen, die unter Führungsaufsicht stehen, bis zu einer möglichen Verurteilung wegen eines Weisungsverstoßes erneut gegen die ihnen erteilten Weisungen der Führungsaufsicht verstoßen. Das soll in bestimmten Fällen unterbunden werden. Zudem: Die Auflage zum Tragen einer elektronischen Fußfessel kann aktuell nicht über unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden, obwohl die Weigerung, sich ein solches Gerät anlegen zu lassen, einen strafbaren Weisungsverstoß darstellen kann. Das soll sich ändern.
Welche Änderung schlägt das rheinland-pfälzische Justizministerium vor?
Justizminister Herbert Mertin und sein Staatssekretär Dr. Matthias Frey haben vergangene Woche der Justizministerkonferenz einen Beschlussvorschlag unterbreitet. Zwei gesetzliche Änderungen sollen zur verbesserten Führungsaufsicht geprüft werden. Erstens: Gegen unter Führungsaufsicht stehende Personen, die wiederholt gegen Kontakt- und Näherungsverbote verstoßen haben, soll -insbesondere zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen - Untersuchungshaft angeordnet werden können. Zweitens: Die gegen eine Führungsaufsichtsprobandin oder einen Führungsaufsichtsprobanden ergangene Weisung, eine elektronische Fußfessel zu tragen, soll diese auch gegen den Willen dieser der betroffenen Person angelegt werden dürfen - also über unmittelbaren Zwang.
Wie bewerten wir Freie Demokraten diese Vorschläge?
Für uns Freie Demokraten ist mit Blick auf Straftäterinnen und Straftätern klar, dass wir ihnen eine Chance auf Resozialisierung geben wollen. Wenn allerdings eine Haftstrafe abgesessen ist und die Strafverfolgungsbehörden feststellen, dass trotz Auflagen von diesen Menschen eine Gefahr ausgeht, muss der Rechtsstaat handlungsfähig sein und potenzielle Opfer schützen können. Der Beschlussvorschlag aus Rheinland-Pfalz, der auf der Justizministerkonferenz eine Mehrheit gefunden hat, trägt dazu bei. Für die hierfür erforderlichen gesetzlichen Änderungen ist zunächst der Bundesgesetzgeber zuständig, damit sie im Land zur Anwendung kommen können.“
Weitere Informationen zur Justizministerkonferenz finden Sie hier.