Novellierung des Hochschulgesetzes in Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung hat einen wichtigen Schritt zur Modernisierung der Hochschullandschaft in Rheinland-Pfalz unternommen: Das Kabinett hat Änderungen am Hochschulgesetz beschlossen. Dieser Gesetzentwurf wird nun ins parlamentarische Verfahren eingebracht. Als Freie Demokraten werden wir die Novellierung wohlwollend begleiten, denn sie enthält zahlreiche liberale Impulse.
Was regelt das Hochschulgesetz grundsätzlich?
Das Hochschulgesetz legt den rechtlichen Rahmen für die Hochschulen in Rheinland-Pfalz fest. Es bestimmt die Aufgaben von Universitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs), regelt die Forschung, Lehre und Selbstverwaltung und definiert die Rechte und Pflichten von Studierenden und Lehrenden. Zudem setzt es Standards für Qualitätssicherung, Gleichstellung und digitale Infrastruktur und schafft die Basis für die Finanzierung und Autonomie der Hochschulen.
Was soll am Hochschulgesetz geändert werden?
Die Novellierung des Hochschulgesetzes bringt eine Reihe von Änderungen mit sich, die das Studium, die Forschung und die Hochschulentwicklung weiter verbessern. Einige zentrale Anpassungen sind:
- Abschaffung der Zweitstudiengebühren: Künftig werden Studierende für ein Zweitstudium keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.
- Promotionsrecht für Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAWs): Forschungsstarke HAWs erhalten das Recht, eigenständig Promotionen durchzuführen.
- Flexiblere Prüfungsformen: Das Ministerium erhält die Möglichkeit, durch Rechtsverordnung elektronische und ortsunabhängige Prüfungen zu ermöglichen.
- Förderung von Unternehmensgründungen: Studierende, die eine Firma gründen, können zwei zusätzliche Semester zur Studienzeit erhalten.
- Digitalisierung der Hochschulverwaltung: Gremienbeschlüsse sollen künftig auch digital möglich sein.
- Stärkung von Open Access und Open Science: Forschungsergebnisse können freiwillig frei zugänglich veröffentlicht werden.
Was ist für uns Freie Demokraten besonders wichtig?
Bildung ist der Schlüssel zu individueller Freiheit und gesellschaftlichem Fortschritt. Daher unterstützen wir als FDP-Fraktion die Novellierung des Hochschulgesetzes ausdrücklich. Uns sind besonders folgende Punkte wichtig:
- Chancengerechtigkeit: Die Abschaffung der Zweitstudiengebühren eröffnet mehr Menschen die Möglichkeit, sich weiterzubilden.
- Wissenschaftliche Exzellenz: Das Promotionsrecht für HAWs stärkt die Forschung und fördert Innovationen in praxisorientierten Bereichen.
- Moderne Studienbedingungen: Digitale Prüfungsformate und flexiblere Studienmodelle passen das Hochschulsystem an die Bedürfnisse der Studierenden an.
- Gründergeist an Hochschulen: Die Erleichterung von Unternehmensgründungen durch die sogenannten Gründersemester unterstützt Studierende, die ihre Ideen in die Praxis umsetzen möchten.
- Nachhaltigkeit und Innovation: Hochschulen spielen eine zentrale Rolle in der Entwicklung neuer Technologien und nachhaltiger Lösungen – daher begrüßen wir die stärkere Förderung von Wissenstransfer und Technologietransfer.
Wie geht es jetzt weiter?
Der Gesetzentwurf befindet sich nun auf dem Weg ins parlamentarische Verfahren. Im April-Plenum wird die erste Lesung im Landtag stattfinden, anschließend folgen Beratungen in den Ausschüssen und schließlich die zweite und dritte Lesung. Wir Freie Demokraten werden darauf achten, dass das Gesetz nicht nur die Freiheit der Hochschulen stärkt, sondern auch den Studierenden und Forschenden neue Chancen eröffnet.
Die Novellierung des Hochschulgesetzes ist ein wichtiger Schritt hin zu einem modernen, chancenorientierten und innovationsfreundlichen Hochschulsystem in Rheinland-Pfalz. Wir freuen uns darauf, diesen Prozess konstruktiv zu begleiten.
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