Thomas Roth zum Urteil im NPD-Verbotsverfahren
Das Bundesverfassungsgericht hat heute, am 17. Januar 2017, den gegen die NPD gerichteten Verbotsantrag abgelehnt. Dazu sagt der Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:
„In den vergangenen Jahren hat sich die NPD fast im Alleingang zerlegt. Zu personellen Streitigkeiten kamen finanzielle Ungereimtheiten hinzu. Auch hat das Erstarken der AfD, der NPD viele Mitglieder und Wähler gekostet. Eine Umkehr dieses Trends ist bei der zunehmenden Radikalisierung der AfD derzeit nicht zu erwarten. Trotz des vordergründig bürgerlichen Auftretens der AfD, vor allem in Westdeutschland, stellt aber auch diese Partei keine demokratische Alternative da.
Auch ohne ein NPD-Verbot wird sich die Partei in Zukunft vollends abgeschafft haben. Selbst in ihren ehemaligen ostdeutschen Hochburgen, spielt sie nur noch eine untergeordnete Rolle.
Ein erfolgreicher NPD-Verbotsantrag hätte das eigentliche Problem des Rechtsextremismus nicht gelöst. Ich bin der Überzeugung, dass wir einen wirkungsvollen Kampf gegen den Rechtsextremismus nicht in den Gerichtssälen der Republik austragen können. Extremistische Überzeugungen lassen sich nicht durch einen Richterspruch aus den Köpfen ihrer Anhänger urteilen.“