Die Aufnahme von Geflüchteten ist eine große Herausforderung, der sich das Land und die rheinland-pfälzischen Kommunen mit großem Engagement stellen. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine und die steigende Zahl von Asylbegehrenden aus anderen Nationen erschweren die Fluchtaufnahme hinsichtlich der Unterbringung und Integration von Schutzsuchenden.
Der Landtag hat deshalb ein Gesetzespaket verabschiedet, das die Kommunen bei diesen Aufgaben finanziell unterstützt. Dieses leitet zum einen die in Aussicht gestellten Mittel des Bundes über 67,2 Millionen Euro ohne Abzüge den Landkreisen und kreisfreien Städten zu und schafft die Grundlage, dass den Kommunen zusätzlich 200 Millionen Euro an originären Landesmitteln als Sonderzahlung zukommen. Diese insgesamt 267,2 Millionen Euro ergänzen die gut 50 Millionen Euro, die den Kommunen als Leistungen im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes ohnehin zur Verfügung gestellt werden. Somit summiert sich die finanzielle Unterstützung der Kommunen in der Fluchtaufnahme für 2024 auf rund 317,6 Millionen Euro.
Die Verteilung der Sonderzahlung erfolgt – wie schon 2023 – hauptsächlich nach Einwohnerzahl und der Zahl der aufgenommenen Schutzsuchenden. Nehmen Kreise oder kreisfreie Städte relativ viele Geflüchtete auf, erhöht sich also auch ihr finanzieller Anteil. Ist eine Kommune Standort einer Landesaufnahmeeinrichtung, erhält sie zusätzlich eine gezielte Unterstützung von drei Millionen Euro.
Neben dem Geld stehen für uns im Land weitere Weichenstellungen im Fokus. Damit die Kommunen bei der Fluchtaufnahme nicht überlastet werden und Geflüchtete verlässlich zugewiesen werden können, stockt das Land seine eigenen Kapazitäten weiter auf. Seit Februar 2022 haben wir die Anzahl der Plätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen auf knapp 8.000 mehr als verdoppelt. Dieser Aufwuchs wird von der Landesregierung weiter vorangetrieben. Wir begrüßen zudem die Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die sich mit dem Bund auf Maßnahmen geeinigt haben, die zu mehr Ordnung in der Zuwanderung und geringeren Zahlen an Schutzsuchenden in Deutschland führen sollen.
Nicht alle Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, haben eine Bleibeperspektive. Daraus entsteht eine Vielzahl an gerichtlichen Asylverfahren, die im Bundesvergleich am schnellsten in Rheinland-Pfalz abgearbeitet werden. Während es in Brandenburg durchschnittlich 40 Monate dauert, bis Rechtssicherheit bezüglich des Aufenthaltsrechts besteht, benötigen die Gerichte in Rheinland-Pfalz nur vier Monate. Das Ministerium der Justiz unter Herbert Mertin und die Ampelkoalition über den Landeshaushalt haben unsere Gerichte in die Lage versetzt, dass durch eine Bündelung am Verwaltungsgericht Trier diese hohe Geschwindigkeit in den Asylverfahren möglich ist. Sie ist Grundlage dafür, dass schnell Klarheit darüber besteht, wer in Deutschland bleiben kann und wer zurückgeführt werden muss.
Unsere Integrationspolitik ist geprägt von Solidarität mit Schutzsuchenden, Unterstützung für unsere Kommunen bei der Fluchtaufnahme und strenger Rechtsstaatlichkeit hinsichtlich des Aufenthaltsrechts. Wir setzen alles daran, dass die Menschen, die mit guter Bleibeperspektive zu uns kommen, schnellstmöglich in die Lage versetzt werden, in einer neuen Heimat eigenverantwortlich zu leben. Das Ministerium für Wirtschaft unter Daniela Schmitt stellt deshalb die Weichen dafür, dass der Weg von Geflüchteten mit geklärtem Aufenthaltsstatus in die Arbeitsaufnahme schnellstmöglich funktioniert.