Kommunale Gremien können weiterhin digital tagen und Beschlüsse fassen
Kommunale Räte können auch weiterhin digital tagen und Beschlüsse fassen. Eine entsprechende Änderung der kommunalrechtlichen Vorschriften hat der rheinland-pfälzische Landtag heute auf Antrag der Koalitionsfraktionen beschlossen. Die bisherige Regelung war bis zum 31. März 2021 befristet. Aufgrund der Entwicklung der Corona-Pandemie wird diese Frist nun um ein Jahr, bis zum 31. März 2022, verlängert. Zudem entfällt der Genehmigungsvorbehalt der Kommunalaufsicht. Dazu sagt die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Monika Becker:
„Die kommunalen Gremien und Räte müssen auch in der Corona-Zeit handlungsfähig bleiben. Daher hat die Koalition im Mai die rechtlichen Möglichkeiten geschaffen, Beschlüsse digital herbeiführen zu können. Diese Möglichkeiten sind im ursprünglichen Gesetz bis zum 31. März 2021 befristet.
Es ist absehbar, dass persönliche Kontakte und Präsenztreffen auch im kommenden März noch nicht wieder in normalem Umfang möglich sein werden. Damit die kommunalen Räte aber auch im kommenden Jahr unter Corona-Bedingungen ihrer wichtigen Arbeit nachgehen können, schaffen wir jetzt die rechtlichen Möglichkeiten. Mit der Verlängerung der bestehenden Regelungen bis zum 31. März 2022 geben wir den Kommunen eine erheblich verbesserte Planungssicherheit.
Gleichzeitig wollen wir es den Räten erleichtern, digital tagen zu können. Daher haben wir den Zustimmungsvorbehalt der Kommunalaufsichten gestrichen. Somit liegt die Entscheidung über die Durchführung einer digitalen Sitzung zukünftig ausschließlich bei den lokalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern. Damit stärken wir auch die kommunale Selbstverwaltung.“