Online-Veranstaltung

Selbstbestimmt in allen Lebenslagen?

Das Betreuungsrecht dient dem Schutz und der Unterstützung volljähriger Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht (mehr) für sich selbst ganz oder teilweise einstehen können. Eine Betreuung ist nicht erforderlich, wenn mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht die Angelegenheiten der volljährigen Person durch einen Bevollmächtigten bzw. eine Bevollmächtigte ebenso gut besorgt werden können.

Mit Jan Weyerhäuser, Oberarzt der geronto-psychiatrischen Station der Rheinhessen-Fachklinik Alzey, Rechtsanwältin Ulrike Cohnen, langjährige Betreuerin im Mainzer Raum, und dem rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin, diskutiert unsere Fraktionsvorsitzende Cornelia Willius-Senzer über die Herausforderungen des Betreuungsrechts und die seitens des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz geplante Reform des Betreuungsrechts.