Symbolbild: Bezahlkarte für Geflüchtete
Hintergrund

Bezahlkarte für Asylbewerber

Damit Unterstützung zielgerichtet ankommt

Unser Land ist solidarisch mit den Menschen, die vor Krieg oder individueller Verfolgung zu uns fliehen. Die Kommunen in Rheinland-Pfalz geben Asylbewerbenden Sicherheit, Obdach und eine Grundversorgung. Bisher hat die Kommunalverwaltung finanzielle Unterstützung größtenteils bar ausgezahlt. Das steht derzeit zur Debatte. Rheinland-Pfalz beteiligt sich mit 13 weiteren Bundesländern an einer Ausschreibung für eine Bezahlkarte.

Warum braucht es eine Bezahlkarte?

Wir finden: Leistungen für Asylbewerbende sollen bei denen ankommen, für die sie bestimmt sind. Es gibt allerdings einige Fälle, in denen Leistungsempfänger das erhaltene Bargeld nicht für den eigenen Bedarf aufgewendet, sondern es ins Ausland überwiesen haben. Davon profitieren einerseits oft Familienangehörige, andererseits aber auch Kriminelle, die Asylbewerbende illegal nach Deutschland gebracht haben. Wir stehen dafür, dass zu uns geflüchtete Menschen mit den ihnen zustehenden Geldern möglichst selbstbestimmt umgehen können. Wir stehen allerdings auch in der Pflicht zu unterbinden, dass Steuergeld in die Schlepperkriminalität fließt. Wir wollen deshalb eine Bezahlkarte einführen.

Diese Bezahlkarte, die einer uns bekannten Girocard ähnelt, ist ein guter Kompromiss zwischen Selbstbestimmung von Geflüchteten und Verantwortung gegenüber Steuerzahlenden. Sie verhindert in der dafür notwendigen technischen Ausgestaltung Überweisungen ins Ausland, beschränkt Geflüchtete jedoch nicht bei Zahlungen, die sie in ihrem Alltag für die Grundversorgung zu leisten haben.

Warum ist eine bundesweit möglichst einheitliche Einführung der Bezahlkarte sinnvoll?

Rheinland-Pfalz hat sich einer Initiative mit 13 weiteren Bundesländern (Ausnahmen: Mecklenburg-Vorpommern und Bayern) angeschlossen, die nun in die europaweite Ausschreibung eines Auftrags zur Umsetzung einer solchen Bezahlkarte einsteigt. Es ist sinnvoll, diesen Weg möglichst gemeinsam zu gehen.

Unterschiedliche technische Ausgestaltung und dezentrale Verwaltung bei der Bezahlkarte werden zu entsprechenden Effekten beim Zuzug von Geflüchteten führen. Geht jedes Land oder jede einzelne Kommune einen eigenen Weg, entstünde ein Wettbewerb, welche Region mit Blick auf die finanziellen Leistungen für Asylbewerber am restriktivsten handelt, um die Aufnahme derer zu vermeiden. Ziel muss es allerdings sein, nicht nur überregionale oder bundesweite Standards, sondern ein europaweit solidarisches Modell zur Fluchtaufnahme zu schaffen. 

Darauf zielt auch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) ab. Es geht letztlich darum, die Belastungen durch die Aufnahme Geflüchteter in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gerecht zu verteilen. Und dabei müssen Menschen, die vor Krieg und individueller Verfolgung fliehen, würdig aufgenommen und versorgt werden. Gleichzeitig ist klar; wie es Bundespräsident Joachim Gauck sagte: Unser Herz ist weit, aber unsere Möglichkeiten sind begrenzt.

Wie sieht der weitere Weg bis zur Einführung der Bezahlkarte aus?

Rheinland-Pfalz und 13 weitere Bundesländer steigen jetzt in die Ausschreibung des Bezahlkartensystems ein. Die Vergabe ist im Sommer geplant. Danach geht es in die Ausgestaltung der konkreten Standards und die Umsetzung vor Ort.

Im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) ist es Kommunen übrigens bereits schon jetzt in einem bestimmten Rahmen möglich von der Auszahlung von Bargeld abzusehen und auf Sachleistungen oder ein Bezahlkartenmodell umzustellen. Allerdings ist dies insbesondere aufgrund des damit einhergehenden Verwaltungsaufwands ein bisher gemiedenes Instrument. Eventuell sind vor Einführung des Bezahlkartensystems noch gesetzliche Änderungen auf Bundesebene nötig.