Polizist in Schutzkleidung in einem Sportstadion
Pressemitteilung

Kostenbeteiligung der DFL muss auch in Rheinland-Pfalz kommen

Bundesverfassungsgericht billigt Kostenbeteiligung der DFL bei Hochrisikospielen

Das Bundesverfassungsgericht hat am heutigen Mittwoch entschieden, dass sich die DFL an den Polizeikosten zur Absicherung von Hochrisikospielen beteiligen muss. Grundlage des Urteils ist eine gesetzliche Regelung des Landes Bremen, die eine Kostenbeteiligung bei gewinnorientierten, erfahrungsgemäß gewaltgeneigten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Teilnehmern vorsieht.

Dazu sagt der Vorsitzende und innenpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Philipp Fernis:

„Wir Freie Demokraten begrüßen die geschaffene Rechtssicherheit. Bundesligavereine sind profitable Wirtschaftsunternehmen. Der Spielbetrieb zielt eindeutig darauf ab, auch finanzielle Gewinne zu erzielen. Daher ist es völlig richtig, dass sich die DFL auch an den Kosten der Absicherung ihrer Spiele beteiligen müssen. Eine rechtliche Grundlage dafür, wie Bremen sie hat, muss nun auch in Rheinland-Pfalz kommen. Dazu werde ich mit unseren Koalitionspartnern Gespräche führen.

Es ist schlimm genug, dass die teils sehr umfangreichen Einsätze der Polizei überhaupt nötig sind, weil sich Kriminelle bei den Spielen danebenbenehmen. Ich halte es für aberwitzig, dass die Kosten dafür von der Allgemeinheit getragen werden sollen. Wenn es die DFL nicht schafft, Sicherheit und Ordnung bei den Spielen gewährleisten zu können, muss sie an den Kosten beteiligt werden. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. Gut, dass das Verfassungsgericht nun endlich Klarheit in dieser Frage geschaffen hat.“