Cornelia Willius-Senzer zur Instanbul-Konvention
Auf Antrag der FDP-Fraktion hat sich der Europaausschuss des Landtags mit der Istanbul-Konvention befasst. Diese Konvention richtet sich gegen Gewalt an Frauen. Neben Prävention und Opferschutz ist auch Strafverfolgung von Gewaltdelikten gegen Frauen Gegenstand der Übereinkunft. Die Bundesrepublik Deutschland hat die Istanbul-Konvention zwar unterzeichnet, aber noch nicht ratifiziert. Dazu sagt die europapolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:
„Gewalt gegen Frauen ist ein Problem, welches in allen Gesellschaften dieser Welt vorkommt. Auch in Deutschland kommt es leider immer noch zu einer hohen Zahl von gewalttätigen Übergriffen gegen Frauen. Die Istanbul-Konvention kann ein wirksames Instrument sein, diese Art der Gewalt zu verhindern und konsequente Strafverfolgung zu ermöglichen.
Bisher konnte die Bundesrepublik das Abkommen nicht ratifizieren, da noch nicht alle Gewaltschutzstandards der Konvention umgesetzt waren. Dieses hat sich mit dem in Kraft treten des reformierten Sexualstrafrechts nun geändert und die Bundesrepublik kann die Istanbul-Konvention ratifizieren.
Die Ratifizierung ist ein längt überfälliger Schritt und ich begrüße es ausdrücklich, dass nun auch die Bundesrepublik dieses wichtige Abkommen noch in diesem Jahr ratifiziert.“