Artikel 113 der Landesverfassung soll geändert werden
Im Landtag haben wir uns mit einer Verfassungsänderung beschäftigt. Klingt nach einem großen Schritt, ist aber nur eine kleine Stellschraube in der Digitalisierung: Gesetze und Verordnungen sollen künftig nicht mehr gedruckt werden müssen. Daran gab es bisher mit unserer Verfassung kein Vorbeikommen. Wir ändern das jetzt. Unser Anspruch ist es, den Rechtsstaat kontinuierlich zu modernisieren.
Was hat unsere Verfassung bisher geregelt?
Damit Gesetze und Verordnungen ihre Wirkung entfalten, müssen sie verkündet werden. Danach treten sie in Kraft. Das stellt sicher, dass die Bevölkerung über eine neue Regelung Kenntnis erlangen kann. In einem demokratischen Rechtsstaat muss im Gesetzgebungsprozess Transparenz herrschen. Dazu gehört auch die Verkündung, also die Veröffentlichung in einem entsprechenden Medium. Auf Landesebene ist das das sogenannte Gesetz- und Verordnungsblatt. Das regelt Artikel 113 der Verfassung für Rheinland-Pfalz.
Warum wollen wir eine Änderung vornehmen?
Wir Freie Demokraten stehen für einen modernen, leistungsfähigen Rechtsstaat. Deshalb digitalisieren wir die Justiz. Das spart Ressourcen, beschleunigt Prozesse und ermöglicht einfacheren Zugriff auf Dokumente. Zur Verkündung von Gesetzen und Verordnungen soll es deshalb in Zukunft auf einer digitalen Plattform kommen. Auf Bundesebene ist dies für Bundesgesetze seit Anfang 2023 der Fall.
Wie geht es jetzt weiter?
Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung in den Landtag eingebracht. Er wird nun in den zuständigen Ausschüssen beraten, kommt dann zurück in den Landtag zur zweiten und dritten Beratung. Weil es sich um eine Änderung der Verfassung handelt, ist in der Schlussabstimmung eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Ziel des Gesetzentwurfsist, dass das Gesetz- und Verordnungsblatt in elektronischer Form geführt werden kann. Wir Freie Demokraten sind zuversichtlich, dass dieser Schritt Zustimmung findet.
Was ist noch wichtig?
Wir Freie Demokraten investieren kräftig in die Digitalisierung unseres Landes. Ein Beispiel: Das Ministerium der Justiz unter Herbert Mertin nutzt das im Landeshaushalt zur Verfügung gestellte Budget, um Gerichte mit bester digitaler Infrastruktur auszustatten. Die Einführung der elektronischen Akte kommt zügig voran und liegt im ambitionierten Zeitplan. Rheinland-Pfalz zählt zur Gruppe der Länder, die bundesweit in der Digitalisierung der Justiz vorangehen. Hier finden Sie weitere Informationen.