Symbolbild: Solaranlage
Pressemitteilung

Solarpflicht auf öffentlichen Gebäuden kommt

Landtag beschließt Reform des rheinland-pfälzischen Solargesetzes

Der rheinland-pfälzische Landtag hat am heutigen Mittwoch Änderungen des Solargesetzes zugestimmt. Grundlage des Beschlusses ist ein im Juli 2023 von den Koalitionsfraktionen eingebrachter Gesetzentwurf, der einen verstärkten Ausbau von Solar auf öffentlichen Gebäuden vorsieht. Zudem sollen auch private Neubauten in Zukunft „PV-Ready“ sein. Auf eine grundsätzliche Pflicht für Private, eine Solaranlage zu installieren, wird allerdings bewusst verzichtet. Dazu sagt der energiepolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Marco Weber:

„Die Ampel in Rheinland-Pfalz beschleunigt den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter. Wir müssen unabhängiger werden von Energieimporten. Der Krieg in der Ukraine und die instabile Situation im Nahen Osten haben uns deutlich gemacht, wie instabil die Energieversorgung in Deutschland ist. In Zukunft dürfen wir uns nicht mehr darauf verlassen, dass autoritäre Regime unsere Versorgung mit bezahlbarer Energie gewährleisten. Zudem müssen wir damit aufhören, Kohle in Kraftwerken zu verbrennen. Die CO2-Emmissionen im Energiebereich müssen sinken. Der Ausbau von Windkraft und Solarenergie ist das Gebot der Stunde. Dafür sorgen wir in Rheinland-Pfalz.

Das neue Solargesetz nimmt vor allem die öffentlichen Gebäude in den Blick. Wenn wir von der Wirtschaft verlangen, Solar zu installieren, muss das auch für den Staat gelten. Künftig werden also nun auch Dächer staatlicher Einrichtungen mit PV ausgestattet werden müssen.

Die von der CDU-Fraktion verlangte Solarpflicht für private Haus- und Wohnungseigentümer lehnen wir konsequent ab. In Zeiten explodierender Bau- und Wohnkosten werden wir Freie Demokarten keine Maßnahmen mittragen, die das private Bauen und Wohnen weiter verteuern würden. Die FDP schützt privates Eigentum und individuelle Lebensentscheidungen.

Wir gehen einen anderen Weg und sorgen mit ‚PV-Ready‘ dafür, dass die planerischen Voraussetzungen für die spätere Installation einer Solaranlage beim Neubau eines Hauses berücksichtigt werden. So ist die Installation einfach und ohne weitere planerische Kosten machbar, sobald es die finanziellen Möglichkeiten von Eigentümern zulassen.“