Landtag diskutiert über Organspende
Auf Antrag der FDP-Fraktion hat der rheinland-pfälzische Landtag heute über das Thema Organspende diskutiert. Ziel der Debatte war es, eine differenzierte und vielfältige Meinungsbildung zu diesem komplexen, emotionalen Thema zu ermöglichen. Dazu sagt die Vorsitzende der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:
„Bundesweit warten über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Trotz der in den letzten Jahren leicht steigenden Zahl an Transplantationen, fehlt es noch immer an genügend Spenderorganen. Eine breite Debatte über neue Wege zur Verbesserung der Organspende ist daher dringend notwendig. Noch immer sterben in Deutschland zu viele Menschen, weil für sie kein passendes Spenderorgan gefunden werden kann.
Dabei ist uns bewusst, dass die Organspende ein emotionales, persönliches und ethisch wie medizinisch anspruchsvolles Thema ist. Um diesem Umstand Rechnung zu tragen, haben wir uns dazu entschlossen, dieses Thema in seiner Vielschichtigkeit breit und offen im Landtag zu diskutieren.
Ich möchte, dass wir auch über die sogenannte Widerspruchslösung nachdenken. Als Vorbild dient dahingehend Belgien. Dort sind alle Bürgerinnen und Bürger automatisch als Organspender erfasst. Dort wird bereits im Kindesalter Aufklärungsarbeit geleistet. Wir können es mündigen Bürgerinnen und Bürgern abverlangen, vor dem Hintergrund einer Widerspruchslösung eine bewusste Entscheidung zu treffen. Vertrauen, Enttabuisierung und Aufklärung sind dafür Voraussetzung. Und vielleicht können wir in naher Zukunft mehr Menschen ein zweites Leben schenken.“
Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Steven Wink, fügt hinzu:
„Nach unserer Auffassung ist die Organspende ein höchst persönliches Thema. Daher hat es mich sehr gefreut, dass ich heute meine ganz persönliche Sicht darauf im Parlament darlegen konnte. Bei der Widerspruchslösung ist es vor allem die Situation von Kindern und Eltern, die mich beschäftigt. Als Vater von zwei Kindern empfinde ich die Frage, wie Eltern eines Kindes über die Spende von dessen Organen entscheiden, als besonders schwierig.
Die Frage, ob die Eltern eines verstorbenen Kindes tatsächlich in dessen Sinne entscheiden können und wollen, ist für mich nicht klar zu beantworten. Daher habe ich Sympathie für die sogenannte ‚Verpflichtende Entscheidungslösung‘. Hierbei müssen sich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger der Frage stellen, ob sie Organspender werden möchten.
Anlass für diese Entscheidung kann beispielsweise die Beantragung eines neuen Personalausweises sein. Dieses Dokument würde dann erst nach einer Entscheidung für oder gegen die Organspende ausgegeben werden. Dies führt zu einer intensiveren Auseinandersetzung mit dem Thema.
Dafür bedarf es Aufklärung, die wir als Politik unterstützen sollten. Es soll nicht darum gehen, Menschen ihrer Werte und Selbstbestimmung zu entledigen. Im Gegenteil: Nur wer über die Praxis der Organentnahme Bescheid weiß und den Zweck kennt, kann eine differenzierte, persönliche Entscheidung treffen, die wir alle zu akzeptieren haben.“