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Pressemitteilung

Verfassungsgericht setzt wichtiges Signal für Generationengerechtigkeit

Thomas Roth zum Urteil des Verfassungsgerichtshofs über den Pensionsfond für Landesbeamte

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat heute, am 22. Januar 2017, sein Urteil zum Pensionsfond für Landesbeamte gesprochen. Dazu sagt der Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:

„Die FDP-Fraktion begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichts und sieht sich durch das Urteil in ihrer politischen Auffassung bestätigt. Wir sehen die Notwendigkeit der Schaffung eines Pensionsfonds, um die Altersvorsorge der Beamtinnen und Beamten zukunftsfähig zu gestalten und die daraus entstehenden Kosten für künftige Generationen zu begrenzen. Deshalb hat die FDP in der Vergangenheit auch die Einrichtung eines Pensionsfonds mitgetragen.

Ein Pensionsfonds ist aber kein Instrument zur Finanzierung des Landeshaushalts. Er dient der Absicherung der Beschäftigten des Landes. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Entscheidung des Verfassungsgerichts, das den Pensionsfonds als solchen anerkennt, aber gleichzeitig seiner Zweckentfremdung einen Riegel vorschiebt.

Nachdem die Frage der konkreten Auswirkungen des Urteils fundiert geklärt ist, werden sich die Freien Demokraten im rheinland-pfälzischen Landtag gemeinsam mit den Koalitionspartnern konstruktiv der Aufgabe stellen, den Pensionsfonds zukunftsfähig aufzustellen.

Nicht nur die Beamtinnen und Beamten, auch die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler haben Anspruch auf einen fair finanzierten, zukunftsfähigen Pensionsfonds.“