84 Millionen Euro an finanzieller Unterstützung für unsere Kommunen durch Bund und Land
Der völkerrechtswidrige russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat Europa erschüttert. Er führt auf unserem Kontinent zu Tod, Leid und Vertreibung in einem Ausmaß, das wir seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr erlebt haben. Die Solidarität mit dem ukrainischen Volk ist groß. Das drückt sich auch in der Aufnahmebereitschaft in Rheinland-Pfalz aus.
Unser Bundesland hat weit mehr Geflüchtete aufgenommen, als es nach dem Königsteiner Schlüssel müsste. Diesem Verteilschlüssel, der bundesweit die Aufnahmezahl der Länder regelt, liegen zu zwei Dritteln das Steueraufkommen und zu einem Drittel die Bevölkerungszahl der Länder zugrunde. Für Rheinland-Pfalz bedeutet das eine Aufnahmequote von acht Prozent der nach Deutschland Geflüchteten. Über diese bundesweite Verteilung hinaus gilt ein für Rheinland-Pfalz spezifisches Landesaufnahmegesetz, das jetzt auf Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP geändert werden soll.
Dabei geht es vor allem um die Weiterleitung von Bundesgeldern zur Unterstützung der Länder und Kommunen bei der Fluchtaufnahme aus der Ukraine. Von den 96 Millionen Euro gehen 32 Millionen, also ein Drittel, an das Land und 64 Millionen Euro, also zwei Drittel, an die rheinland-pfälzischen Kommunen. Zusätzlich zum Bundesgeld fließen aus dem Landeshaushalt übrigens weitere 20 Millionen Euro zur Unterstützung bei der Fluchtaufnahme in die Kommunen, insgesamt also 84 Millionen Euro in 2022.
In der jetzigen Situation sollen die Bundesgelder aber nicht nach der Bevölkerungszahl in den Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeteilt werden, sondern fallspezifisch. Das bedeutet: Nimmt ein Landkreis überproportional viele Geflüchtete auf, erhält er einen höheren Anteil am Bundesgeld. Grund dafür ist ein hohes Ungleichgewicht bei der Aufnahme. Insbesondere die Landkreise Kaiserslautern, Cochem-Zell und Rhein-Lahn haben nach Auskunft der Landesregierung sehr viele ukrainische Geflüchtete aufgenommen und damit höhere Kosten als andere Landkreise oder kreisfreie Städte. Zu den Stichtagen 30. Juni 2022 und 15. Oktober 2022 wird summiert, wie viele Vertriebene mit Aufenthaltserlaubnis in den Ausländerzentralregistern erfasst sind. Jeweils 32 Millionen Euro werden danach anteilig an die Landkreise und kreisfreien Städte ausgezahlt. Das Gesetz soll auch regeln, dass Gemeinden und Gemeindeverbände in den Landkreisen an der Sonderzahlung beteiligt werden.
Zudem soll auch eine sogenannte „Temporäre Suspendierung der Aufnahme- und Unterbringungsverpflichtung bei Großschadensereignissen“ gesetzlich geregelt werden. Grundsätzlich sind die Landkreise und kreisfreien Städte zur Aufnahme und Unterbringung Geflüchteter verpflichtet. Die Flutkatastrophe im Landkreis Ahrweiler hat diese vor Ort faktisch unmöglich gemacht. Deshalb hat das Land für den Landkreis Ahrweilerdirekt nach der Flut einen „temporären Aufnahmestopp“ erlassen. Dieser hat aber nur aufschiebenden Charakter und entbindet nicht von der Aufnahmepflicht. Es entsteht also ein „Aufnahmerückstau“, der abgetragen werden müsste, sobald es die Lage wieder zulässt.
Das neue Landesaufnahmegesetz soll nun regeln, dass dieser „Aufnahmerückstau“ nicht mehr abgetragen werden muss. Heißt konkret: Ist ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt von einem Großschadensereignis betroffen und kann keine Geflüchteten aufnehmen, muss diese Pflicht auch nicht mehr im Nachhinein erfüllt werden, sondern entfällt für diesen Zeitraum rückwirkend. Das Land wird damit gesetzlich in die Lage versetzt bei der kommunalen Fluchtaufnahme angemessen auf extreme Situationen reagieren zu können. Sie könnte damit zusätzliche Last von den Kommunen nehmen, die sich ohnehin in einer akuten Notlage befinden.