Symbolbild: Planung auf einer Baustelle
Hintergrund

Bauvorlageberechtigung

Neue Zugangsregelungen für mehr Sicherheit und Qualität im Bauwesen

Die Landesregierung bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung in den Landtag ein, um den Anforderungen der EU an die Bauvorlageberechtigung nachzukommen. Diese Änderungen betreffen vor allem die Qualifikationen und Zugangsregelungen für Personen, die Bauvorlagen für bestimmte Bauvorhaben eigenständig einreichen dürfen. Ziel ist es, die Vorschriften zur Bauvorlageberechtigung mit den europäischen Anforderungen in Einklang zu bringen und gleichzeitig die Sicherheit und Qualität von Bauvorhaben zu gewährleisten.

 

Was ist eigentlich die Bauvorlageberechtigung?

Bauvorlageberechtigung bezeichnet das Recht, Bauunterlagen für genehmigungspflichtige Bauvorhaben selbstständig einzureichen und somit die Verantwortung für die Einhaltung baurechtlicher und technischer Anforderungen zu übernehmen. Diese Befugnis ist an bestimmte Qualifikationen und Berufserfahrungen gebunden und stellt sicher, dass nur qualifizierte Personen für die Einreichung von Bauanträgen verantwortlich sind.

 

Warum sind gesetzliche Änderungen erforderlich?

Die Änderungen sind notwendig, da die EU in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland feststellte, dass die bisherigen Regelungen zur Bauvorlageberechtigung unzureichend die europäische Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen umsetzen. Diese Richtlinie sieht vor, dass Berufszugangsregelungen fair und verhältnismäßig gestaltet sind und die Möglichkeit des Marktzugangs für qualifizierte Fachkräfte in der gesamten EU unterstützen. Deutschland und die EU haben daher vereinbart, dass diese Vorgaben in die jeweiligen Landesbauordnungen integriert werden müssen.

 

Welche Änderungen plant die Landesregierung zur Bauvorlageberechtigung?

Die Landesregierung sieht die Einführung einer „kleinen Bauvorlageberechtigung“ vor. Diese wird sowohl für Absolventinnen und Absolventen der Fachrichtungen Bauingenieurwesen und Architektur als auch für Technikerinnen und Techniker sowie Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister gewährt. Die „kleine Bauvorlageberechtigung“ ermöglicht diesen Berufsgruppen, Bauunterlagen für spezifische Bauvorhaben wie Wohngebäude bis zu einer bestimmten Größe oder Gebäude mit begrenzter Nutzung selbstständig einzureichen. Ein weiteres Ziel ist, Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Bauingenieurwesen, die noch keine zweijährige Berufserfahrung gesammelt haben, eine begrenzte Bauvorlageberechtigung zu gewähren, um den Einstieg in den Beruf zu erleichtern.

 

Weclhes Ziel haben die geplanten Änderungen?

Die Landesregierung möchte mit dieser Regelung die Bauvorlageberechtigung modernisieren und gleichzeitig die EU-Vorgaben umsetzen. Dies stärkt die Berufsanerkennung im europäischen Binnenmarkt und erleichtert den Zugang zu qualifizierten Fachkräften, was auch der mittelständischen Wirtschaft zugutekommt. Neben der Anpassung an europäische Standards sollen die neuen Regelungen die Qualität und Sicherheit von Bauvorhaben gewährleisten, indem sie klare Anforderungen an die Qualifikation und Fortbildung der bauvorlageberechtigten Personen festlegen.

Der Gesetzentwurf wird am 13. November im Landtag abschließend beraten.