Plenarsaal des Landtags Rheinland-Pfalz
Symbolbild: Plenarsaal des Landtag Rheinland-Pfalz (Bild Torsten Silz)
Aus dem Plenum

Plenarwoche November 2024

Der Landtag Rheinland-Pfalz hat in seiner November-Plenarwoche wichtige Gesetze verabschiedet und Debatten zur aktuellen politischen Lage geführt.

Statt eine Aktuelle Debatte im Parlament anzumelden, haben wir Freie Demokraten uns dafür entschieden, einen wichtigen Antrag an prominenter Stelle zu beraten: Zielgerichtete Unterstützungsmaßnahmen für unsere Weinbaubetriebe. Diese stehen nach einem schwierigen Erntejahr bei sinkendem Konsum und hohen Lagerbeständen vor großen Herausforderungen. Unser Agrarpolitiker Marco Weber und Weinbauministerin Daniela Schmitt sind mit der Branche im Gespräch.

Die Aktuellen Debatten der anderen Fraktionen beschäftigten sich aus Anlass der US-Wahl mit der transatlantischen Partnerschaft und dem Zukunftsplan Wasser. Breiten Raum haben auch Diskussionen um die Verhandlungen zu einem möglichen Staatsvertrag mit den Islamverbänden eingenommen.

Mit dem Landesgesetz zur Änderung bauordnungs- und berufsqualifikationsrechtlicher Vorschriften machen wir den Bau kleinerer Projekte schneller, einfacher und günstiger. Unsere Mitteilung zum Thema, einen Hintergrundartikel und den Gesetzentwurf samt Änderungsantrag finden Sie hier. Verabschiedet hat der Landtag außerdem ein Landesgesetz zu den Personalkosten der Kindertagesstätten. Es sorgt für klare Regelungen zur Abrechnung von Landeszuweisungen für Personalkosten in Kindertagesstätten und unterstützt eine transparente und rechtssichere Abwicklung im Interesse aller Beteiligten.

Daneben optimieren wir mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz deren Strukturen, um effizienter auf Herausforderungen in Forschung, Lehre und Krankenversorgung reagieren zu können. Zudem präzisieren wir mit dem Gesetz zur Änderung des Ehrensoldgesetzes Rheinland-Pfalz die Anspruchsvoraussetzungen für den Ehrensold, um den Kreis der Berechtigten zu erweitern und bestehende Ungleichbehandlungen zu beseitigen. Und mit dem Gesetz zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes aktualisieren wir die gesetzlichen Grundlagen, um den aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden – auch hierzu finden Sie bei uns einen Hintergrundartikel.

In erster Lesung, also vor der Beratung in den Fachausschüssen, sind mehrere Gesetzentwürfe beraten worden. Diese beschäftigen sich unter anderem damit, die Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche bei der Bürgerbeauftragten zu festigen, den befriedeten Bezirk für den Landtag im Zuschnitt zu verändern, die Befugnis zum Tragen einer Amtstracht auf Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu erweitern, ein Sondervermögen für die Modernisierung der Universitätsmedizin zu errichten, Bürokratie durch Entfall von Schriftformerfordernis abzubauen und das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz zu modernisieren.

Zudem hat der Landtag erstmals auf Empfehlung des Ältestenrates beschlossen, eine parlamentarische Gruppe anzuerkennen. Nach dem Auseinanderbrechen der Fraktion Freie Wähler dürfen sich nun vier der sechs Abgeordneten als solche formieren. Allerdings sind diese in der finanziellen Ausstattung und mit Blick auf die parlamentarischen Rechte den übrigen Fraktionen nicht gleichgestellt. Der Landtag informiert dazu detailliert auf seiner Homepage.