In einem Fachgespräch zur Novelle des Hochschulgesetzes haben Wissenschaftsminister Konrad Wolf und die hochschulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Koalitionsfraktionen der LandesAstenKonferenz heute ihre Pläne zur Verlängerung der Regelstudienzeit in Folge der Corona-Pandemie vorgestellt. Dazu erklären die hochschulpolitischen Sprecherinnen und Sprecher Johannes Klomann (SPD), Thomas Roth (FDP) sowie Katharina Binz (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN):
„Das Corona-Sommersemester war für viele Studierende mit besonderen Herausforderungen und individuellen Härten verbunden. Zwar konnte das Sommersemester 2020 weitestgehend digital ablaufen, durch die zwischenzeitliche Schließung der Hochschulen, Bibliotheken und Mensen kann es dennoch zu individuellen Verzögerungen im Studienverlauf kommen.
Gemeinsam mit Wissenschaftsminister Wolf sind sich die Koalitionsfraktionen einig, dass durch die besondere Ausnahmesituation im Sommersemester 2020 keine weiteren Nachteile für Studierende entstehen dürfen. Insbesondere darf es nicht zu einer Situation kommen, in der Studierende aufgrund einer Überschreitung der geltenden Regelstudienzeit ihren BAföG-Anspruch verlieren.
Im Zuge der Verabschiedung des neuen Hochschulgesetzes streben die Ampelfraktionen daher eine Verlängerung der Regelstudienzeit an. Einen entsprechenden Änderungsantrag zum neuen Hochschulgesetz werden die Ampelfraktionen in der Plenarsitzung im September einbringen. Für Studierende, die im Sommersemester 2020 eingeschrieben und nicht beurlaubt gewesen sind, soll dann eine um ein Semester verlängerte individuelle Regelstudienzeit gelten. Studierende haben damit die notwendige Planungssicherheit, um ihr Studium erfolgreich fortsetzen und abschließen zu können.
Um gleiche Studienbedingungen für alle Studentinnen und Studenten zu schaffen, setzen wir uns auf Bundesebene dafür ein, dass eine vergleichbare Lösung auch für die Staatsexamensstudiengänge Medizin und Rechtswissenschaften im Regelungsbereich des Bundes getroffen wird.“