Zukunftsprogramm sichert gleichwertige Lebensverhältnisse im Land - Ampelfraktionen bringen gemeinsam Gesetzentwurf ein
Die Fraktionen der Ampel-Koalition von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP werden im kommenden Dezember-Plenum einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogramms „regional.zukunft.nachhaltig“ und zur Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes einbringen.
„Mit diesem Gesetzentwurf unterstützen wir die Kommunen in Rheinland-Pfalz ein weiteres Mal gezielt und unbürokratisch“, betonen die Vorsitzenden der Ampel-Fraktionen Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD), Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Philipp Fernis (FDP).
„Mit dem Regionalen Zukunftsprogramm stärken wir in Rheinland-Pfalz zielgenau jenen Kommunen mit 200 Millionen Euro zusätzlich den Rücken, die besondere strukturelle Herausforderungen haben. Wir geben so weitere Impulse für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine ökologisch nachhaltige Entwicklung im Land“, erläutern die Fraktionsvorsitzenden.
„Gleichzeitig müssen öffentliche Projekte schneller umgesetzt werden, Bauvorhaben dürfen nicht länger in den zähen Mühlen der Bürokratie hängen bleiben. Daher beschleunigen wir Vergabeverfahren.
Mit der Änderung des Mittelstandsförderungsgesetzes machen wir die Vergabe öffentlicher Aufträge einfacher und reduzieren Verwaltungsaufwand. Künftig können Aufträge flexibler vergeben werden, was vor allem mittelständischen Unternehmen zugutekommt. Wir fördern neue Ideen und unterstützen Betriebe bei der Digitalisierung. Der Mittelstand ist das Rückgrat unserer Wirtschaft, schafft Arbeitsplätze und Innovationen. Mit diesen Änderungen stärken wir ihn und schaffen mehr Freiräume für Wachstum und Innovation - für eine starke Wirtschaft in Rheinland-Pfalz.“
Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogramms liefern die Ampel-Fraktionen zur Unterstützung der antragsberechtigten Kommunen eine Positiv-Liste möglicher Maßnahmen, die in drei Kapitel gegliedert ist: Maßnahmen zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur und der sozialen Gemeinschaft vor Ort, Klimaschutz-, Klimaresilienz- und sonstige strukturelle Maßnahmen sowie Wirtschafts-, agrar- und verkehrsstrukturelle Maßnahmen. Zusätzlich wird Kommunen eine Beratung angeboten. Das jeweilige spezifische Förderbudget für die Kommunen wird auf Grundlage der Einwohnerzahl errechnet. Dabei ist eine Förderung von bis zu 100 Prozent möglich. Das Antragsverfahren selbst ist bewusst schlank gestaltet worden. Die Antragstellung soll ab dem 1. März 2025 möglich sein.
„Die konsequente Stärkung der kommunalen Familie und die Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse gerade im Flächenland Rheinland-Pfalz bleiben Kernziele der Ampel im Land. Dabei haben wir Nachhaltigkeit, Klimaschutz und die Anpassung an die Folgen des Klimawandels ebenso im Blick wie die Förderung der Wirtschaftskraft und den Abbau von Bürokratie“, äußerten Bätzing-Lichtenthäler, Schellhammer und Fernis.
Bei dem von den Ampel-Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf handelt es sich um ein sogenanntes Artikel-Gesetz. In Artikel 1 werden die Regelungen zur Umsetzung des Regionalen Zukunftsprogrammes getroffen. In Artikel 2 wird eine Folgeänderung des Mittelstandsfördergesetzes formuliert. Dabei wird im Kern für die Kommunen im Land die Vergabe von Aufträgen im Rahmen des Regionalen Zukunftsprogramms und ganz allgemein darüber hinaus erleichtert.
Die Zusammenfassung von sogenannten Losen (Gewerken) bei der Vergabe öffentlicher Aufträge wird bis hin zu einer Vergabe an ein Generalunternehmen ermöglicht. So erhalten Kommunalverwaltungen mehr Spielraum und werden spürbar entlastet. Außerdem wird die im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe im Ahrtal geschaffene Möglichkeit zum Verzicht auf ein Losverfahren in besonderen Ausnahmesituationen entfristet. Darüber hinaus wird die Vorlage eines Mittelstandberichts von einem ein- auf einen zweijährigen Turnus umgestellt.
Hintergrund
Ministerpräsident Alexander Schweitzer hatte in seiner Regierungserklärung das 200-Millionen-Euro-Programm „regional.zukunft.nachhaltig“ gezielt für Kommunen mit besonderen strukturellen Herausforderungen angekündigt.
Um diese zu identifizieren, hatte das Statistische Landesamt 25 Indikatoren aus den Bereichen Ökonomie, Infrastruktur, Demografie und Soziales auf Ebene der Verbandsgemeinden analysiert. Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind demnach die kreisfreie Stadt Pirmasens, die verbandsfreie Gemeinde Idar-Oberstein und 62 Verbandsgemeinden, die sich auf 20 der 24 Landkreise verteilen. In fünf Landkreisen - Birkenfeld, Cochem-Zell, Kusel, Südwestpfalz und Vulkaneifel - gehören alle Verwaltungseinheiten zum Fördergebiet, weshalb hier auch die Kreise selbst antragsberechtigt sind.