Symbolbild: Brand- und Katastrophenschutz
Hintergrund

Neues LBKG

Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz

Die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat mit der Vorlage des neuen Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) einen wichtigen Schritt zur Neuausrichtung und Stärkung des Katastrophenschutzes unternommen. In Zeiten zunehmender Naturkatastrophen wie Starkregen, Hochwasser und Waldbränden sowie neuen Bedrohungen wie Pandemien und Cyberangriffen wird die Bedeutung eines modernen und robusten Katastrophenschutzes immer größer. Mit dem neuen LBKG soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, der den Herausforderungen der Zukunft gerecht wird und gleichzeitig Handlungssicherheit für alle Akteure im Brand- und Katastrophenschutz bietet.

 

Warum ist ein neues LBKG notwendig?

Das bisherige LBKG war nicht mehr in der Lage, den aktuellen Anforderungen an den Brand- und Katastrophenschutz gerecht zu werden. Die Klimakrise führt zu immer häufigeren und intensiveren Naturkatastrophen, während gleichzeitig neue Bedrohungen wie Pandemien oder Cyberangriffe eine breitere Palette an Präventions- und Reaktionsstrategien erfordern. Das alte Gesetz hatte in dieser Hinsicht Lücken und bot nicht genügend rechtliche Klarheit für die Koordination und Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden, Rettungsdienste und Ehrenamtlichen. Mit dem neuen Gesetz sollen diese Schwächen behoben und ein einheitlicher Rahmen für eine effektive Bewältigung von Krisen und Katastrophen geschaffen werden.

 

Welche neuen Regelungen sieht das LBKG vor?

Das neue LBKG enthält mehrere zentrale Neuerungen. Dazu gehören insbesondere:

  1. Rechtsklarheit für die Zusammenarbeit: Es werden klarere Regelungen für die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren, wie den Feuerwehren, den Hilfsorganisationen und den kommunalen sowie staatlichen Behörden, geschaffen.

  2. Stärkung des Ehrenamts: Das Ehrenamt, das eine tragende Säule des Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz darstellt, wird durch verbesserte rechtliche Absicherungen und finanzielle Anreize gefördert.

  3. Zuständigkeiten im Katastrophenfall: Die Zuständigkeiten im Katastrophenfall werden deutlicher definiert, um eine schnellere und effizientere Krisenbewältigung zu ermöglichen.

  4. Modernisierung der Aus- und Fortbildung: Die Ausbildung von Einsatzkräften im Katastrophenschutz soll modernisiert und an die neuen Gefahrenlagen angepasst werden.

  5. Errichtung eines Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz: Der Landtag hat einstimmig beschlossen, ein Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz zu errichten, das die Koordination und Unterstützung der kommunalen Einsatzkräfte landesweit übernimmt.

 

Welche finanziellen, personellen und materiellen Verbesserungen wird es mit dem LBKG geben?

Das neue LBKG sieht umfassende finanzielle, personelle und materielle Verbesserungen vor:

  1. Finanzielle Ausstattung: Das Land Rheinland-Pfalz plant, den Katastrophenschutz mit zusätzlichen finanziellen Mitteln zu unterstützen, um notwendige Investitionen in Ausrüstung und Infrastruktur zu tätigen. Diese Investitionen sollen auch zur Modernisierung der Kommunikations- und Warnsysteme beitragen.

  2. Personelle Verstärkung: Neben der Förderung des Ehrenamts ist auch die Aufstockung des hauptamtlichen Personals im Katastrophenschutz vorgesehen. Dies soll eine bessere Einsatzkoordination und -planung ermöglichen.

  3. Materielle Ausstattung: Die Einsatzkräfte werden mit modernerer Ausrüstung ausgestattet, um auf die wachsenden Herausforderungen im Katastrophenmanagement besser vorbereitet zu sein. Dazu gehören neue Fahrzeuge, Ausrüstung zur Brandbekämpfung und Rettungsgeräte, die speziell auf den Einsatz bei extremen Wetterbedingungen ausgelegt sind.

 

Wie profitieren die Kommunen von der Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes?

Die Kommunen sind oft die ersten, die bei Katastrophen vor Ort handeln müssen. Mit dem neuen LBKG profitieren sie auf mehreren Ebenen:

  1. Stärkere finanzielle Unterstützung: Die Kommunen erhalten mehr finanzielle Mittel für die Ausstattung ihrer Katastrophenschutzeinheiten und die Förderung des Ehrenamts.

  2. Bessere Koordination: Durch die Errichtung des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz wird die Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen erheblich verbessert, was zu einer effizienteren Einsatzplanung und Krisenbewältigung führen wird.

  3. Schulungen und Fortbildungen: Die neuen Regelungen zur Aus- und Fortbildung sorgen dafür, dass die Einsatzkräfte auf kommunaler Ebene besser geschult und auf aktuelle Gefahrenlagen vorbereitet sind.

  4. Verbesserte Infrastruktur: Die Modernisierung der Katastrophenschutzinfrastruktur, einschließlich moderner Warnsysteme, wird den Kommunen dabei helfen, die Bevölkerung frühzeitig und effektiv zu informieren.

 

Wie bewerten wir Freie Demokraten das neue LBKG?

Das neue LBKG ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz. Es fördert Eigenverantwortung und Engagement, insbesondere durch die stärkere Unterstützung des Ehrenamts, das eine tragende Säule im Katastrophenschutz bildet. Die klaren Regelungen zur Zusammenarbeit zwischen den staatlichen und kommunalen Ebenen sowie die verstärkte personelle und materielle Ausstattung schaffen den notwendigen Rahmen, um flexibel und effektiv auf zukünftige Herausforderungen reagieren zu können. Dies entspricht dem Prinzip der Subsidiarität, da es den Kommunen mehr Handlungsspielraum gibt und gleichzeitig durch das neue Landesamt eine bessere Koordination und Unterstützung auf Landesebene gewährleistet wird.

Besonders positiv ist der Fokus auf Innovation und Modernisierung. Die Investitionen in neue Technologien, Ausrüstung und Fortbildung erhöhen die Effizienz und die Schlagkraft des Katastrophenschutzes. Durch die enge Zusammenarbeit von Staat, Kommunen und Ehrenamt wird das System insgesamt resilienter und zukunftsfähiger, was den Schutz der Bürger stärkt. So vereint das LBKG den Ansatz, Freiheit durch Sicherheit zu ermöglichen, indem es proaktive Vorsorge mit dezentralen und flexiblen Strukturen verbindet.

Insgesamt ist das neue LBKG ein gelungenes Beispiel für einen handlungsfähigen, modernen Staat, der Verantwortung an die lokale Ebene delegiert und gleichzeitig den Rahmen für eine effektive Krisenbewältigung schafft. Es stellt damit die Weichen für eine zukunftsfähige, bürgernahe Sicherheitsarchitektur in Rheinland-Pfalz.

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