Landtag beschließt Änderungen der Vollzugsgesetze
Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute, am 23. August 2018, umfangreiche Maßnahmen zur Stärkung der Justiz beschlossen. Dazu sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:
„Mit der heute verabschiedeten Einführung einer Sicherheitsüberprüfung für religiöse Seelsorgerinnen und Seelsorger in Gefängnissen erhöhen wir die Sicherheit in den Haftanstalten und leisten einen weiten effektiven Beitrag zur Extremismusprävention.
Darüber hinaus haben die Koalitionsfraktionen einen Antrag eingebracht, der das Ende Juli ergangene Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Fixierungen in öffentlich-rechtlichen Unterbringungen in geltendes Recht umsetzt. Zwar betrifft die Entscheidung des Gerichts weder den Justizvollzug noch den Maßregelvollzug unmittelbar, gleichwohl ist es für uns aber selbstverständlich, dass der im Urteil angeordnete Richtervorbehalt auch bei Fixierungen mit gleicher Eingriffsqualität in Vollzugseinrichtungen gelten muss.
Mit den heute beschlossenen Änderungen der Vollzugsgesetze gehen wir also über das vom Verfassungsgericht geforderte Maß hinaus und haben es innerhalb von wenigen Wochen geschafft, den Auftrag des Gerichts zu erfüllen. Rheinland-Pfalz ist das erste Bundesland, das die geforderte Neuregelung umsetzt.
Damit haben wir gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern schnell Rechtssicherheit für Beschäftigte und Betroffene geschaffen. Ebenfalls leisten wir einen Beitrag zur Entlastung des eingesetzten Personals.“