Monika Becker: Neugestaltung als Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen muss zügig beginnen
Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof hat heute, am 16. Dezember 2020, entschieden, dass der Kommunale Finanzausgleich neu geregelt werden muss. Dazu sagt die kommunalpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Monika Becker:
„Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Urteil einen klaren politischen Auftrag erteilt. Wir werden die heutige Entscheidung fraktionsintern gründlich auswerten. Klar ist bereits jetzt: Nicht die Höhe der Finanzausgleichsmasse, sondern die Zuweisungsstruktur an die Kommunen über das Landesfinanzausgleichsgesetz wurde beanstandet. Die Landesregierung muss nun zügig damit beginnen, in Zusammenarbeit mit allen relevanten Akteuren den Kommunalen Finanzausgleich auf Grundlage einer fortwährenden Betrachtung des konkreten Bedarfs neu zu justieren.
Das wird eine Gemeinschaftsaufgabe von Land und Kommunen sein. Der Verfassungsgerichtshof benennt nämlich deutlich, dass das Land mit Blick auf ‚das Gebot wirtschaftlicher und sparsamer Haushaltsführung‘ zu prüfen habe, ‚ob die Gemeinden und Gemeindeverbände ihre Einnahmepotenziale umfassend ausgeschöpft‘ hätten, um die konkret erforderlichen Mittel zuzuweisen.
Neben dem Finanzausgleich selbst nimmt der Verfassungsgerichtshof die mit hohen Liquiditätskrediten belasteten Kommunen in den Blick. Er appelliert an den Gesetzgeber, beim Abbau von Altschulden stärker zu unterstützen. Dies kann nur auf Grundlage solider kommunaler Haushalte geschehen. Mit deutlich höheren Zuweisungen durch das Land haben die rheinland-pfälzischen Kommunen seit 2015 die besten Finanzierungssalden seit der Wiedervereinigung erzielt und allein im vergangenen Jahr 115 Millionen Euro an Liquiditätskrediten abgebaut. Diese positive Entwicklung wollen wir weiter vorantreiben.“