Wir Freie Demokraten schaffen die Einmalzahlungen beim Ausbau kommunaler Straßen ab. Das von uns geplante und nun in den Landtag eingebrachte Gesetz beseitigt finanzielle Unsicherheiten und sorgt dafür, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz keine Sorgen vor der Sanierung ihrer Straßen haben müssen.
Ab 1. Januar 2024 dürfen keine Einmalbeiträge mehr erhoben werden. Als Grundlage zur Erhebung wiederkehrender Beiträge ist in der Gemeinde bis zum Ende 2023 eine Satzung zu erstellen. Die kommunalen Verwaltungen werden durch Ausgleichszahlungen von insgesamt mehr als 10 Millionen Euro bei der Umstellung auf die wiederkehrenden Beiträge unterstützt. Zudem fließen jährlich etwa 200.000 Euro an den Gemeinde- und Städtebund sowie den Städtetag, die ihre Verbandsmitglieder bei der Umstellung beraten.
Wir beenden mit dem Gesetzesentwurf gemeinsam mit unseren Koalitionspartnern die Debatte um die Erhebungspraxis der Straßenausbaubeiträge. Die hohen Einmalzahlungen haben in der Vergangenheit zu sozialen Härten geführt. Menschen im hohen Alter und nur geringen Einkommen oder junge Familien mit frisch erworbenem Eigenheim kamen dabei finanziell an ihre Grenzen.
Wir Freie Demokraten schaffen Verlässlichkeit für die kommunalen Parlamente. Die Verunsicherung durch die Debatte zu Straßenausbaubeiträgen führte zu einem Investitionsstau beim kommunalen Straßenausbau. Darunter hat auch die mittelständische Bauwirtschaft gelitten. Die Gemeinden haben mit den wiederkehrenden Beiträgen Planungssicherheit und ein klares jährliches Budget, das für den Straßenausbau verwendet werden kann. Die Entscheidungshoheit über das kommunale Straßennetz bleibt gänzlich in der Hand der Kommunen. Künftig werden statt hoher Einmalzahlungen niedrige jährliche Beiträge fällig.
Mit dem Gesetzesentwurf zeigt die Ampelkoalition, dass sie handlungsfähig ist. Im vergangenen Jahr haben wir uns intensiv mit der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge befasst. Im Rahmen der Expertenanhörungen wurde deutlich, dass die komplette finanzielle Übernahme des kommunalen Straßenbaus durch das Land nicht darstellbar ist. Es hätte zudem die kommunale Selbstverwaltung im Bereich des Straßenbaus infrage gestellt. Am Beispiel Mecklenburg-Vorpommern ist zu erkennen, wie die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in der Praxis finanziert wird: Dort wurde die Grunderwerbsteuer erhöht. Dass die Finanzierung des Eigenheims noch teurer wird, ist allerdings kein Modell für Rheinland-Pfalz. Für uns ist es keine Option, dass Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur Finanzierung ihrer Straßen als Bittsteller bei der Landesregierung in Mainz antreten müssen.
Mit der nun beschlossenen Praxis sind mittel- bis langfristige Planungen zum Straßenausbau in der Kommune möglich – und zwar ohne Gefahr des Streits mit den Anliegerinnen und Anliegern über hohe Einmalzahlungen. Wir vermeiden mit dem Gesetzesentwurf soziale Härten, schaffen in der Kommune Verlässlichkeit, wahren deren Entscheidungshoheit und beenden auch im Sinne der mittelständischen Bauwirtschaft eine lang anhaltende Debatte mit einer guten und solide finanzierten Lösung. Beste Politik für Stadt und Land, das ist und bleibt unser Anspruch.