Cornelia Willius-Senzer: Landtag beschließt Änderungen im Landesfinanzausgleich
Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute, am 26. April 2018, Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes beschlossen. Dazu sagt die Vorsitzende und haushaltspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Cornelia Willius-Senzer:
„Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierung des Landes verbessern wir die Finanzausstattung unserer Kommunen erheblich. Mit den Änderungen des Landesfinanzausgleichs unterstreichen wir, dass wir verlässlicher und lösungsorientierter Partner unserer kommunalen Strukturen sind. Für die FDP-Fraktion ist klar, dass wir die Kommunen nach Kräften bei der finanziellen Bewältigung ihrer verantwortungsvollen Aufgaben unterstützen müssen.
Um die finanzielle Ausstattung der Kommunen auf ein zukunftsfähiges Fundament zu stellen, werden sie an der positiven Entwicklung der Steuereinnahmen beteiligt. So stellen wir den Kommunen insgesamt 133 Millionen Euro an zusätzlichen Finanzmitteln als allgemeine Zuweisung zur Verfügung. Der besonderen Belastung der kreisfreien Städte und der Landkreise durch hohe Sozialausgaben wird durch die neue ‚Schlüsselzuweisung C3‘ in Höhe von 60 Millionen Euro Rechnung getragen. Durch die Verringerung der Gewerbesteuerumlage, die ab dem Jahr 2020 wirksam wird, werden die Gemeinden um weitere rund 150 Millionen Euro entlastet.
Darüber hinaus legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Belastungsunterschiede der einzelnen Gemeinden. Die bestehenden Unterschiede in der Finanzkraft der Kommunen werden in Zukunft kontinuierlich verringert. Mit der Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs verbessern wir die finanzielle Situation aller Kommunen in Rheinland-Pfalz gleichermaßen.“