Grundlage für weitergehende Corona-Schutzmaßnahmen soll beschlossen werden
Die Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und FREIE WÄHLER haben heute einen Antrag auf eine Sondersitzung des rheinland-pfälzischen Landtags am kommenden Dienstag, den 7. Dezember, um 14:00 Uhr, gestellt.
Thema des Sonderplenums soll die mögliche Feststellung der Anwendbarkeit von Paragraf 28 Absatz 1 bis 6 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sein, um so der Landesregierung weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit könnte so bis zum 7. März 2022 auf Basis des genannten Paragrafen des IfSG Corona-Eindämmungsmaßnahmen per Verordnung regeln – vorbehaltlich einer Verlängerung oder vorzeitigen Aufhebung durch den Landtag.
Hintergrund der Sondersitzung ist, dass nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite auf Bundesebene die Länder ergänzende Schutzmaßnahmen auf Grundlage des IfSG beschließen können, wenn die konkrete Gefahr einer epidemischen Ausbreitung von Corona festgestellt wird. Dazu benötigt es einen entsprechen Beschluss des Landtags. Darüber soll in der nun beantragten Sondersitzung abgestimmt werden.
Konkret könnte die Landesregierung dann weitergehende Maßnahmen wie insbesondere die Begrenzung des Zugangs zu Einrichtungen oder Einschränkungen für Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen ergreifen.