Deutschland muss unabhängiger von Energieimporten werden. Dieses Ziel hat die Bundesregierung ausgegeben. Es entstand unter dem Eindruck des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Die Gasmangellage und die daraus resultierende bedrohliche Energieknappheit mündete unter anderem in der Beschleunigung des Ausbaus Erneuerbarer Energien. Das Wind-an-Land-Gesetz zielt darauf ab, bis Ende 2032 zwei Prozent der Landesfläche für Windenergie an Land auszuweisen. Dazu muss auch Rheinland-Pfalz seinen Beitrag leisten. Darum hat der Landtag nun das Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) mit den Stimmen von SPD, Grünen, Freien Wählern und uns Freien Demokraten verabschiedet. Ein Änderungsantrag der CDU fand keine Mehrheit.
Was regelt das Gesetz?
Das LWindGG regelt, dass bis Ende 2027 1,4 Prozent und bis Ende 2030 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen werden. Entsprechende Beschlüsse müssen bis Ende 2026 von den Planungsgemeinschaften in den regionalen Raumordnungsplänen getroffen werden. Sollte eine der fünf Planungsgemeinschaften das Ziel aus regionalspezifischen Gründen nicht erfüllen können, kann die Übertragung eines sogenannten Flächenüberhangs mit einer anderen Planungsgemeinschaft vereinbart werden.
Warum haben wir den Änderungsantrag der CDU abgelehnt?
Die CDU-Fraktion hat beantragt, das zweistufige Verfahren entfallen zu lassen. Ihr Ziel war es, das 2,2 Prozent-Ziel schon Ende 2027 zu erfüllen. Das war uns Freien Demokraten zu kurzfristig. Das Wind-an-Land-Gesetz ermöglicht es, die Ziele bis 2032 zu erfüllen. Natürlich ist eine schnelle Planung und ein zügiger Ausbau wünschenswert, aber auch mit hohem Aufwand verbunden. Um die Kommunen und Planungsgemeinschaften mit der Gesetzesgrundlage zu überfordern, haben wir das Ziel auf 2030 festgelegt.