Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
In Rheinland-Pfalz wird derzeit über die Sicherheitsauflagen für Fastnachts- und Karnevalsveranstaltungen, insbesondere Umzüge, debattiert. Diese Debatte hat erneut den Weg in den rheinland-pfälzischen Landtag gefunden. Im vergangenen Jahr hat sich bereits der Innenausschuss intensiv mit der Frage befasst, ob das rheinland-pfälzische Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) geändert werden muss, um die Sicherheitsauflagen für derartige Veranstaltungen zu reduzieren. Viele Fastnachts- und Karnevalsvereine erklären, dass sie diese vor Ort nicht erfüllen könnten und sehen den Grund dafür in Paragraph 26 POG, der seit April 2021 gilt.
Das POG regelt an entsprechender Stelle die Gefahrenvorsorge und Gefahrenabwehr bei öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel. Er bildet den Rechtsrahmen, in dem kommunale Behörden ihre konkreten Sicherheitsauflagen im Dialog mit Veranstalterinnen, Veranstaltern und der Polizei zum Beispiel für einen Rosenmontagsumzug festlegen. Und das ist auch sinnvoll, weil ein Gesetz ganz verschiedenen Veranstaltungen in Rheinland-Pfalz an verschiedenen Örtlichkeiten unter verschiedenen lokalen Voraussetzungen gerecht werden muss und seine konkreten Sicherheitsauflagen nur durch die kommunale Expertise und Ortskenntnis erhalten kann.
Grundlegend geändert hat sich mit Blick auf die Verantwortungen zu den Sicherheitsauflagen der Novelle des POG übrigens nichts. Diese lag auch schon vor 2021 bei den Veranstalterinnen und Veranstaltern, die mit den örtlichen Ordnungsbehörden kooperieren müssen. Die Änderung ist allerdings unter anderem darin begründet, dass Großveranstaltungen unter freiem Himmel vermehrt Ziel von Anschlägen gewesen sind oder wie am konkreten Beispiel der ‚Loveparade‘ in Duisburg eine Massenpanik zu zahlreichen Verletzten und Todesopfern geführt hat. Es war angesichts dieser Ereignisse angezeigt, den Rechtsrahmen, also das POG, präziser auszugestalten.
Den kommunalen Behörden kommt auch weiter die Verantwortung zu, über die Sicherheitsauflagen zu entscheiden. Darin fehlt auf der neuen Gesetzesgrundlage noch die Erfahrung. Und deshalb sind sowohl der interkommunale Dialog zum Austausch über Standards als auch – wie vom Minister des Innern angekündigte – Schulungen für Veranstalterinnen und Veranstalter notwendig. Zudem wurden vom Ministerium schriftliche Anwendungshinweise erlassen.
Im Übrigen zeigen zahlreiche genehmigte Veranstaltungen bereits jetzt, wie unterschiedlich über die Sicherheitsauflagen in kommunaler Verantwortung entschieden wird. Während in Germersheim, Frankenthal, Ludwigshafen Rosenmontagsumzüge abgesagt wurden, finden sie in Alzey, Mainz oder Koblenz, Hillesheim, Idar-Oberstein oder Zweibrücken statt. Richtig ist, dass dies leider oftmals mit höheren Kosten für Sicherheitsauflagen oder höheren ehrenamtlichen Personalaufwand einhergeht.