Thomas Roth: Justizministerium organisiert seelsorgerische Betreuung in Gefängnissen neu
Zu der Behauptung der CDU-Fraktion, Justizminister Herbert Mertin habe das Konzept der seelsorgerischen Betreuung muslimischer Gefängnisinsassen erst auf ihren Druck hin geändert, sagt der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz, Thomas Roth:
„Bereits vor mehr als einem Jahr hat Justizminister Herbert Mertin, im Rahmen der Sitzung des Rechtsausschusses am 10. November 2016, eine konzeptionelle Überprüfung der seelsorgerischen Betreuung muslimischer Gefängnisinsassen angekündigt. Die nun vorgestellten Änderungen der religiösen Betreuung sind das Ergebnis dieser Überprüfung, die bereits vor gut einem Jahr durch den Minister eingeleitet wurde.
Die Behauptung der CDU-Fraktion, Minister Mertin habe eine Änderung des Konzepts der religiösen Betreuung erst kürzlich und auf öffentlichen Druck hin vorgenommen, ist schlicht falsch. Herbert Mertin hat die Situation der muslimischen Gefängnisseelsorge sauber und anhand sachlicher Kriterien evaluiert. Das neue Konzept des Justizministeriums, die muslimische Seelsorge durch festangestellte Landesbedienstete sicherzustellen, ist vernünftig.
Zum wiederholten Male stellt die CDU-Fraktion einfache politische Sachverhalte falsch dar.“